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Steuererklärung von 2007 ??

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    Steuererklärung von 2007 ??

    Hallo zusammen!

    Leider habe ich mich noch nie mit dem Thema Steuererklärung auseinander gesetzt...schön doof, wie ich jetzt weiss...

    Dieses Jahr habe ich mich jetzt dran gemacht und komme mit dem Elster-Programm auch gut zurecht.
    Für 2009, 2010 und natürlich 2011 sollte das alles ja kein Problem sein.
    Aber wie weit kann ich noch zurückgehen? Oder ist 2009 schon das maximum???

    Gerade 2007 (wie ich leider jetzt erst erfahren habe) wäre für mich sehr interessant, da ich in diesem Jahr meine Lehre abgeschlossen habe und direkt ins Arbeitsverhältnis übergegangen bin.

    Ein zusätzliches Problem könnte sich auftun, wenn ich wirklich noch die Steuern für 2007 machen könnte, da ich seit 2008 in einer anderen Stadt wohne. Für 2007 müsste ich ja dann das Finanzamt der "alten Stadt" bemühen, alte Steuernummer auftun (die ich nicht habe) und so weiter.

    Ich hoffe ich habe nicht zu durcheinander geschrieben und freue mich auf eure Hilfe!

    #2
    AW: Steuererklärung von 2007 ??

    Zunächst: Zuständig ist immer ihr heutiges Finanzamt, nicht wo sie 2007 gewohnt haben, das dürfte die Sache vereinfachen.

    Antragsveranlagungen (d.h. sie sind nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben) verjähren grds. nach vier Jahren. 2007 ist also seit 31.12.2011 verjährt. Das FA wird ihren Antrag ablehnen. Dagegen laufen allerdings Verfahren vor obersten Gerichten. Dort wird beantragt, die siebenjährige Verjährungsfrist für Pflichtveranlagungen müsse auch für Antragsveranlagungen gelten. Wenn sie wollen, legen sie gegen diese Ablehnung Einspruch ein, und beantragen ein Ruhen des Verfahrens. 2007 geht allerdings nicht mehr mit Elster.

    2008 verjährt demzufolge am 31.12.2012 und so weiter.

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