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Zuständiges FA nach Wohnungsechsel

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Zuständiges FA nach Wohnungsechsel

    Besten Dank !

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  • stiller
    antwortet
    AW: Zuständiges FA nach Wohnungsechsel

    Moin, Moin,
    das aktuelle Wohnsitzfinanzamt.
    Bei Versenden einer Erklärung sollte aber ggfs. das vorher zuständige FA mit angegeben werden.

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  • Gast
    Ein Gast erstellte das Thema Zuständiges FA nach Wohnungsechsel.

    Zuständiges FA nach Wohnungsechsel

    Tach, allerseits,

    meine Tochter ist vor 2 Wochen, also in 2012, von Niedersachsen nach NRW umgezogen.

    Welches FA ist für die EStErkl. 2011 zuständig, das an ihrem Wohnort in 2011 oder das an ihrem jetzigen Wohnort ?
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