Lieber Elster Gemeinde,
dies ist nun das zweite Mal, dass ich meine Steuererklärung selbst mache und trotz einiger Recherchen bin ich nun etwas durcheinander.
Folgende Situationi m Jahr 2011:
Januar - Februar: Zivildienst (450€ Entlassungsgeld)
März: frei
April - August: nicht selbstständige Arbeit (ca. 9500€ brutto)
September: frei
Oktober - Dezember: Student
Meinen Eltern wurde aufgrund meines hohen Verdienstes (Apr - Aug) zunächst das Kindergeld gestrichen, welches nach langem Rumrechnen letztlich doch wieder bewilligt wurde. Die Verdienstobergrenze lag da bei 6670€ (10/12 von 8004, da in Januar und Februar kein Kindergeldanspruch wegen Zivi bestand).
Um unter die Grenze zu kommen haben ich u.a. Fahrtkosten, Studiengebühren usw. abgerechnet, hat auch alles geklappt und wurde anerkannt.
Nun zu meiner Frage:
Ich möchte meine Einkommenssteuererklärung machen und bin mir sicher ob hierfür die Obergrenze von 8004€ oder auch die von 6670€ (10/12 von 8004€) gilt? Denn sollte es die 8004€ Grenze sein falle ich ja eig sofort nach Abzug der Sozialausgaben unter die Grenze (sagt der Rechner von Elster). Dann müsste ich die Sonderausgaben wie Studiengebühren gar nicht erst angeben. Ist dies richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Weeder
dies ist nun das zweite Mal, dass ich meine Steuererklärung selbst mache und trotz einiger Recherchen bin ich nun etwas durcheinander.
Folgende Situationi m Jahr 2011:
Januar - Februar: Zivildienst (450€ Entlassungsgeld)
März: frei
April - August: nicht selbstständige Arbeit (ca. 9500€ brutto)
September: frei
Oktober - Dezember: Student
Meinen Eltern wurde aufgrund meines hohen Verdienstes (Apr - Aug) zunächst das Kindergeld gestrichen, welches nach langem Rumrechnen letztlich doch wieder bewilligt wurde. Die Verdienstobergrenze lag da bei 6670€ (10/12 von 8004, da in Januar und Februar kein Kindergeldanspruch wegen Zivi bestand).
Um unter die Grenze zu kommen haben ich u.a. Fahrtkosten, Studiengebühren usw. abgerechnet, hat auch alles geklappt und wurde anerkannt.
Nun zu meiner Frage:
Ich möchte meine Einkommenssteuererklärung machen und bin mir sicher ob hierfür die Obergrenze von 8004€ oder auch die von 6670€ (10/12 von 8004€) gilt? Denn sollte es die 8004€ Grenze sein falle ich ja eig sofort nach Abzug der Sozialausgaben unter die Grenze (sagt der Rechner von Elster). Dann müsste ich die Sonderausgaben wie Studiengebühren gar nicht erst angeben. Ist dies richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Weeder
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