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Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

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    Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

    Lieber Elster Gemeinde,

    dies ist nun das zweite Mal, dass ich meine Steuererklärung selbst mache und trotz einiger Recherchen bin ich nun etwas durcheinander.

    Folgende Situationi m Jahr 2011:

    Januar - Februar: Zivildienst (450€ Entlassungsgeld)
    März: frei
    April - August: nicht selbstständige Arbeit (ca. 9500€ brutto)
    September: frei
    Oktober - Dezember: Student

    Meinen Eltern wurde aufgrund meines hohen Verdienstes (Apr - Aug) zunächst das Kindergeld gestrichen, welches nach langem Rumrechnen letztlich doch wieder bewilligt wurde. Die Verdienstobergrenze lag da bei 6670€ (10/12 von 8004, da in Januar und Februar kein Kindergeldanspruch wegen Zivi bestand).
    Um unter die Grenze zu kommen haben ich u.a. Fahrtkosten, Studiengebühren usw. abgerechnet, hat auch alles geklappt und wurde anerkannt.

    Nun zu meiner Frage:
    Ich möchte meine Einkommenssteuererklärung machen und bin mir sicher ob hierfür die Obergrenze von 8004€ oder auch die von 6670€ (10/12 von 8004€) gilt? Denn sollte es die 8004€ Grenze sein falle ich ja eig sofort nach Abzug der Sozialausgaben unter die Grenze (sagt der Rechner von Elster). Dann müsste ich die Sonderausgaben wie Studiengebühren gar nicht erst angeben. Ist dies richtig?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Weeder
    Zuletzt geändert von Weeder; 08.02.2012, 01:07.

    #2
    AW: Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

    Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt 8.004,-- €. Wenn man es sich leicht machen will und mit den allernötigsten Daten diesen Betrag bereits unterschreitet, muss auf der Ausgabenseite nicht unbedingt alles angegeben werden. Dies ist jedem seine persönliche Entscheidung.

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      #3
      AW: Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

      nicht nur der komplette grundfreibetrag, auch die gesamte werbekostenpauschale greift, selbst wenn nur 2 monate nichtselbständige arbeit vorlag, fahrtkosten eintragen lohnt da vermutlich nicht, wenn keine weiteren werbungskosten vorlagen.
      studiengebühren würde ich trotzdem eintragen, ist ja nur eine zeile, dann hat man es ggf. fürs nächste jahr bereits richtig angefangen ;-)

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        #4
        AW: Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

        Mensch vielen Dank für die Antworten, das hat sehr geholfen!

        Es ist also nicht so, dass die "Kindergeldstelle" die Angaben, die ich beim Finanzamt machen werde, überprüft und dann nach dem Motto kommen kann:
        "Damals haben Sie bei uns Fahrtkosten, Studiengebühren etc. angegeben und bei ihrer Einkommensteuer nicht, hatten Sie diese also doch nicht als Ausgaben? Bitte Kindergeld zurück!"

        Ich weiß ncht inwiefern die Behörden zusammen arbeiten ...

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          #5
          AW: Unterschied Grundfreibetrag/Kidnergeldobergrenze

          Hallo Weeder,

          inwieweit es zwischen Familienkasse und Finanzamt Datenaustausch gibt weiß ich nicht, Fakt ist aber, dass das Finanzamt prüft und die Familienkasse extra.
          Ich habe beispielsweise für 2010 meinen Steuerbescheid im März 2011 bekommen mit Kindergeldprüfung durch Finanzamt.
          Jetzt hat mich meine Familienkasse aufgefordert Nachweise für 2010 und 2011 vorzulegen für die Überprüfung des Kindergeldanspruches der beiden Jahre rückwirkend.
          Die wollen eigene Nachweise, mein Steuerbescheid mit dem Vermerk, dass mein erwachsener Sohn noch als Kind berücksichtigt ist reicht denen nicht.

          Tschüß

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