Hallo Forum,
ich habe meine Steuererklärung für 2010 an das FA übermittelt mit Anlage N und den zugehörigen Werbungskosten, das FA hat diese Werbungskosten aber nicht berücksichtigt, da es behauptet, diese Unterlagen hätten der Steuererklärung nicht beigelegen. Da der Bescheid mit der Überschrift "... vorläufig... überschrieben war, hatte ich darauf vertraut, dass sich da noch was ändert und habe die 4 Wochenfrist ohne Widerspruch verstreichen lassen.
Jetzt sagt das FA natürlich, dass die Frist um ist und der Bescheid fest ist.
Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit da ranzukommen, da der Fehler ja durch das FA verursacht wurde? Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank Bobbie.
P.S.: Ich war natürlich nicht langzeit erkrankt und auch nicht über längere Zeit woanders.
ich habe meine Steuererklärung für 2010 an das FA übermittelt mit Anlage N und den zugehörigen Werbungskosten, das FA hat diese Werbungskosten aber nicht berücksichtigt, da es behauptet, diese Unterlagen hätten der Steuererklärung nicht beigelegen. Da der Bescheid mit der Überschrift "... vorläufig... überschrieben war, hatte ich darauf vertraut, dass sich da noch was ändert und habe die 4 Wochenfrist ohne Widerspruch verstreichen lassen.
Jetzt sagt das FA natürlich, dass die Frist um ist und der Bescheid fest ist.
Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit da ranzukommen, da der Fehler ja durch das FA verursacht wurde? Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank Bobbie.
P.S.: Ich war natürlich nicht langzeit erkrankt und auch nicht über längere Zeit woanders.
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