Hallo,
Ich habe mitte letztem Jahre mit einem Freund eine Firma gegründet. Bei der Firma handelt es sich um eine GbR als Kleinunternehmen.
Das Finanzamt teilte uns nun mit eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage".
Laut meinem Informationsstand sollte allerdings nach Jahresabschluss eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmenüberschussrechung und eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden.
Allerdings ist mir aufgefallen das da etwas nicht stimmen kann. Eine Einnahmenüberschussrechnung kann für das Jahr 2011 noch garnicht erstellt werden.
Weiß jemand welche Dokumente eingereicht werden müssen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
D. Kwitsch
Ich habe mitte letztem Jahre mit einem Freund eine Firma gegründet. Bei der Firma handelt es sich um eine GbR als Kleinunternehmen.
Das Finanzamt teilte uns nun mit eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage".
Laut meinem Informationsstand sollte allerdings nach Jahresabschluss eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmenüberschussrechung und eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden.
Allerdings ist mir aufgefallen das da etwas nicht stimmen kann. Eine Einnahmenüberschussrechnung kann für das Jahr 2011 noch garnicht erstellt werden.
Weiß jemand welche Dokumente eingereicht werden müssen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
D. Kwitsch
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