Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erklärungen an das Finanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erklärungen an das Finanzamt

    Hallo,

    Ich habe mitte letztem Jahre mit einem Freund eine Firma gegründet. Bei der Firma handelt es sich um eine GbR als Kleinunternehmen.

    Das Finanzamt teilte uns nun mit eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage".

    Laut meinem Informationsstand sollte allerdings nach Jahresabschluss eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmenüberschussrechung und eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden.

    Allerdings ist mir aufgefallen das da etwas nicht stimmen kann. Eine Einnahmenüberschussrechnung kann für das Jahr 2011 noch garnicht erstellt werden.

    Weiß jemand welche Dokumente eingereicht werden müssen?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Kwitsch

    #2
    AW: Erklärungen an das Finanzamt

    Hallo,

    EÜR und GewSt 2011 kommen mit dem nächsten Update für ElFo, die ges. und einheitl. Erklärung kann über das Elsteronline-Portal abgegeben werden.

    Ihr Infos sind insofern richtig, dass eine GbR die USt, GewSt und EÜR abgeben muss, aber auch die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, da mit dieser Erklärung der Gewinn/Verlust auf die Beteiligten der GbR aufgeteilt wird.

    Diese Feststellung ist dann für die Beteiligten die Grundlage für deren jeweilige ESt-Erklärung (Anl. G).

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärungen an das Finanzamt

      Vielen Dank für Deine Antwort und Hilfe. Ich fasse nochmal zusammen:

      > Gewerbesteuererklärung => Gewerbesteuer
      > Einnahmenüberschussrechnung => Gewinn/Verlust Rechnung
      > Umsatzsteuererklärung => Umsatzsteuer
      > Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung => Aufteilung Gewinn/Verslust auf Beteiligte

      > Einkommenssteuererklärung => Einkommssteuer

      Habe ich so alles Richtig verstanden? Ganz schön umständlich...

      Noch eine andere Frage:
      Es wurde ein Stammkapital von 1 000 Euro in die Firma eingezahlt. Dieses Geld kann ja werder als Gewinn noch Verlust angerechnet werden. Ebenso kann es ja auch nicht versteuert werden.
      Muss dieses Stammkapital gesondert angegeben werden oder ist das bei diesen Abrechnungen unrelevant?

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Erklärungen an das Finanzamt

        Bei einer GbR gibt es kein Stammkapital, sondern nur bei Kapitalgesellschaften. Die Einzahlung ist eine -steuerlich irrelevante- Einlage. Allerdings zeigt das Ganze, dass Sie sich dann doch einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zusammen setzen sollten, bevor da etwas in die Binsen geht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X