Hallo,
bisher hat mir das Forum immer sehr gut die letzten Jahre weitergeholfen, aber dieses mal stehe ich dumm da.
Der Finanzbeamter wusste mir nicht zu helfen und hat auch keinen gewusst, der mir weiterhelfen kann. Und zurückgerufen, wie versprochen wurde ich auch nicht.
Ich wurde letztes Jahr 2011 geschieden.
Es wurde für den nachehelichen Unterhalt eine Rate von 296 Euro festgelegt.
Meine Ex-Ehefrau musste aber mir noch einiges an Geld bezahlen und deswegen wurde des weiteren von uns beiden festgelegt, dass mit einer Einmalzahlung von 10000 Euro alle nachehelichen Unterhaltsforderungen für 3 Jahre getilgt sind. Diese Einmalzahlung wurde mit den Schulden verrechnet.
Meine Ex-Ehefrau ist mit dem Ausfüllen der Anlage U einverstanden.
Nun die Fragen:
Muss ich nun die Unterhaltsansprüche auf 3 Jahre a 296 Euro aufteilen oder für 2011 alles auf einmal absetzen ? Was hat denn Vorrang? Der wirklich zu zahlende Unterhalt oder das Geld, dass für den Unterhalt in dem Jahr geflossen ist? Schliesslich ergibt 36*296 mehr als 10000 Euro, aber da sind ja auch keine Zinsen drauf.
Da ja kein wirkliches Geld geflossen ist, habe ich nur das Gerichtsurteil. Ist das ausreichend?
Vielen Dank
Andi
bisher hat mir das Forum immer sehr gut die letzten Jahre weitergeholfen, aber dieses mal stehe ich dumm da.
Der Finanzbeamter wusste mir nicht zu helfen und hat auch keinen gewusst, der mir weiterhelfen kann. Und zurückgerufen, wie versprochen wurde ich auch nicht.
Ich wurde letztes Jahr 2011 geschieden.
Es wurde für den nachehelichen Unterhalt eine Rate von 296 Euro festgelegt.
Meine Ex-Ehefrau musste aber mir noch einiges an Geld bezahlen und deswegen wurde des weiteren von uns beiden festgelegt, dass mit einer Einmalzahlung von 10000 Euro alle nachehelichen Unterhaltsforderungen für 3 Jahre getilgt sind. Diese Einmalzahlung wurde mit den Schulden verrechnet.
Meine Ex-Ehefrau ist mit dem Ausfüllen der Anlage U einverstanden.
Nun die Fragen:
Muss ich nun die Unterhaltsansprüche auf 3 Jahre a 296 Euro aufteilen oder für 2011 alles auf einmal absetzen ? Was hat denn Vorrang? Der wirklich zu zahlende Unterhalt oder das Geld, dass für den Unterhalt in dem Jahr geflossen ist? Schliesslich ergibt 36*296 mehr als 10000 Euro, aber da sind ja auch keine Zinsen drauf.
Da ja kein wirkliches Geld geflossen ist, habe ich nur das Gerichtsurteil. Ist das ausreichend?
Vielen Dank
Andi
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