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Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

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    Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

    Hallo,

    bisher hat mir das Forum immer sehr gut die letzten Jahre weitergeholfen, aber dieses mal stehe ich dumm da.
    Der Finanzbeamter wusste mir nicht zu helfen und hat auch keinen gewusst, der mir weiterhelfen kann. Und zurückgerufen, wie versprochen wurde ich auch nicht.

    Ich wurde letztes Jahr 2011 geschieden.
    Es wurde für den nachehelichen Unterhalt eine Rate von 296 Euro festgelegt.
    Meine Ex-Ehefrau musste aber mir noch einiges an Geld bezahlen und deswegen wurde des weiteren von uns beiden festgelegt, dass mit einer Einmalzahlung von 10000 Euro alle nachehelichen Unterhaltsforderungen für 3 Jahre getilgt sind. Diese Einmalzahlung wurde mit den Schulden verrechnet.
    Meine Ex-Ehefrau ist mit dem Ausfüllen der Anlage U einverstanden.
    Nun die Fragen:
    Muss ich nun die Unterhaltsansprüche auf 3 Jahre a 296 Euro aufteilen oder für 2011 alles auf einmal absetzen ? Was hat denn Vorrang? Der wirklich zu zahlende Unterhalt oder das Geld, dass für den Unterhalt in dem Jahr geflossen ist? Schliesslich ergibt 36*296 mehr als 10000 Euro, aber da sind ja auch keine Zinsen drauf.
    Da ja kein wirkliches Geld geflossen ist, habe ich nur das Gerichtsurteil. Ist das ausreichend?

    Vielen Dank
    Andi

    #2
    AW: Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

    Hallo,

    meine Antwort ist zwar keine direkt Hilfe zu deiner Frage, aber wieso hast du dich auf die 10.000 statt der 296 eingelassen?

    Hättest du die 10.000 für 3 Jahre auf ein Festgeld Flex Konto gelegt (3,8% Zinsen) hättest du effektiv 396 Euro in 3 Jahren gezahlt - und anschließend die 10.000 noch immer!

    Hättest du die 10.000 auf ein komplettes Festgeldkonto mit 4% gelegt, hättest du die 10.000 sogar gemehrt.

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      #3
      AW: Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

      Es kommt schon auf die Zahlung an, nicht auf die Verpflichtung. Mit der Schuldenverrechnung wurde quasi gezahlt. Dafür gibt es dann 2012 und 2013 keinen Sonderausgabenabzug mangels Zahlung.

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        #4
        AW: Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

        Es ging eben ums Verrechnen von Leistungen und geschuldeten Güterausgleich und nicht um ein paar Cent

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          #5
          AW: Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

          Zitat von Dortmunder Beitrag anzeigen
          Hättest du die 10.000 für 3 Jahre auf ein Festgeld Flex Konto gelegt (3,8% Zinsen) hättest du effektiv 396 Euro in 3 Jahren gezahlt - und anschließend die 10.000 noch immer!
          sorry, aber die rechnung versteh ich nicht... 3,8% von 10000 euro sind 380 euro, im jahr. 12x296 sind dagegen 3552, wie soll das gehen, das am schluss die 10000 euro noch da sind?

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            #6
            AW: Nachehelicher Unterhalt mit Einmalzahlung abgegolten

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Es kommt schon auf die Zahlung an, nicht auf die Verpflichtung. Mit der Schuldenverrechnung wurde quasi gezahlt. Dafür gibt es dann 2012 und 2013 keinen Sonderausgabenabzug mangels Zahlung.
            tatsaechlich fand ja offensichtlich gar keine zahlung statt. man koennte sich wohl auf den standpunkt stellen, das eine verrechnung immer erst moeglich ist, wenn auch die (unterhalts-)zahlung faellig ist. ich glaube nicht, das das finanzamt so etwas wie eine vorweggenommene unterhaltszahlung anerkennt.

            ich denke hier ist der rat eines steuerberaters gefragt, die verrechnung des unterhaltes gegen schulden ist ja eine reine private geschichte, die dem verrechnen der kindergeldzahlung mit dem unterhaltsanspruch gleicht...

            was ist, wenn sich die einkommensverhaeltnisse aendern, und dadurch noch waehrend der 3 jahre der unterhalstanspruch sinkt oder steigt und somit die rechnung nicht mehr passt, bzw. der zeitraum dafür angepasst werden müsste?

            das alles kann für die steuer und die absetzbarkeit MEINER MEINUNG nach keine geige spielen, der unterhalt wird geleistet wenn auch nicht als direkte zahlung, sondern als abschmelzung des schuldenberges - und sollte damit absetzbar sein.

            wenn man es auf die spitze treiben wollte, könnte der mann ja auch einfach den unterhalt jeden monat tatsächlich bezahlen, und die frau bezahlt jeden monat einen teil ihrer schulden in vergleichbarer höhe zurück...

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