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Steuer in den Niederlanden gezahlt

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    Steuer in den Niederlanden gezahlt

    Ich arbeite für zwei Jahre in den Niederlanden und zahle auch dort meine Lohnsteuer. Alles andere ist in der BRD geblieben (Sozialabgaben etc.) - wo mache ich denn nun meinen Lohnsteuerjahresausgleich? Mein Gehalt beziehe ich aus Deutschland.

    #2
    AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt

    Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland? Dann je nach Sachverhalt wahrscheinlich Deutschland.

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      #3
      AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt

      Ja, mein Wohnsitz ist in Deutschland - ich habe dort nur ein Zimmer und fahre jedes WE nach Hause.
      Das heißt, die deutschen Steuerbehörden erkennen die NL-Steuern an?

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        #4
        AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt

        Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen bei Arbeitnehmern im Regelfall vor, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Der Wohnsitzstaat berücksichtigt die ausländischen Einnahmen im Regelfall beim sogenannten Progressionsvorbehalt. Die inländischen Einnahmen werden mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergeben würde, wenn das auländische Einkommen mit einbezogen werden würde. Die ausländischen Steuern selbst werden nicht angerechnet. Informieren Sie sich konkret bei Ihrem Finanzamt, das den Sachverhalt wahrscheinlich umgehend kennt.

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          #5
          AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt

          Weitere Informationen finden Sie z. B. auch hier:

          http://www.career-contact.net/laenderinfos/niederlande/steuern-in-den-niederlanden.html

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            #6
            AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt

            Und falls Sie danach (auch) in Deutschland eine steuererklärung machen sollten, denken Sie ab 2011 auch an die neue Anlage N-AUS.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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