Ich arbeite für zwei Jahre in den Niederlanden und zahle auch dort meine Lohnsteuer. Alles andere ist in der BRD geblieben (Sozialabgaben etc.) - wo mache ich denn nun meinen Lohnsteuerjahresausgleich? Mein Gehalt beziehe ich aus Deutschland.
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Keine Ankündigung bisher.
Steuer in den Niederlanden gezahlt
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Gast
AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt
Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen bei Arbeitnehmern im Regelfall vor, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Der Wohnsitzstaat berücksichtigt die ausländischen Einnahmen im Regelfall beim sogenannten Progressionsvorbehalt. Die inländischen Einnahmen werden mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergeben würde, wenn das auländische Einkommen mit einbezogen werden würde. Die ausländischen Steuern selbst werden nicht angerechnet. Informieren Sie sich konkret bei Ihrem Finanzamt, das den Sachverhalt wahrscheinlich umgehend kennt.
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Gast
AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt
Weitere Informationen finden Sie z. B. auch hier:
http://www.career-contact.net/laenderinfos/niederlande/steuern-in-den-niederlanden.html
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AW: Steuer in den Niederlanden gezahlt
Und falls Sie danach (auch) in Deutschland eine steuererklärung machen sollten, denken Sie ab 2011 auch an die neue Anlage N-AUS.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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