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Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

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    #91
    AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

    Vielleicht, vielleicht, vielleicht...

    Es gibt bestimmt hunderte möglicher Gründe, warum es bei EINEM Steuerfall in EINEM Finanzamt länger dauert oder warum es bei EINEM anderen Steuerfall in EINEM andeen Amt schneller geht.

    Guckt man sich nun einen anderen Steuerfall oder ein anderes Amt an können die Voraussetzungen schon wieder ganz anders sein.

    Allerdings sollte man hier im Forum eins bedenken: Wenn man sich Gedanken darum macht, wie lange es denn nun dauert, hat man seine Erklärung schon eingereicht (ich gehe mal davon aus, dass man hier dann auch den Unterschied zwischen authentifizierten und nicht authentifizierten Erklärungen kennt) und ist damit mit ELSTER durch (vielleicht noch die Bescheiddatenrückübermittlung).

    Deswegen: Warum haben wir jetzt aktuell 91 Beiträge zu einem Thema, das sich eigentlich nur mit der Arbeitsorganisation und den Softwreproblemen der Finanzämter befasst in einem Anwenderforum für Elster?

    (Ok, ich hatte ja auch vorab einige Beiträge in diesem Bereich geschrieben...)

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      #92
      AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

      Ich gebe Sabre recht. Allerdings sollte es mit Elster schneller gehen. Das war auch etliche Jahre der Fall. Letztes Jahr gaben aber schon 40 % mit Elster ab, Tendenz steigend. Es ist schon fast nicht mehr möglich, die Elster-Fälle beschleunigt zu bearbeiten, da sonst die Papiererklärungen monatelang liegen bleiben. Das kann in einem Elsterforum schon diskutiert werden, die Anwender können aber nichts daran ändern.

      Außerdem: Auch bei Elstererklärungen hat jeder seinen Bearbeiter, da hat sich eigentlich nichts geändert.

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        #93
        AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

        Leider ist es hier auch wie fast überall, auf die eigentliche Frage, wie lange es dauert, bis nach dem elektronischen Bescheid via Elster das Geld auf dem Konto ist, wird hier von den meisten nicht eingegangen.

        Antworten auf die Frage, wie lange es vom Einreichen bis zur Übermittlung des Bescheides dauert, sind überflüssig, da nicht seriös zu beantworten. Ich mache die elektronische Steuererklärung vom ersten Tag an. Zwischen drei Wochen bis 7 Monate für die Bearbeitung war alles dabei. Immer das gleiche Finanzamt und auch immer der gleiche "Steuerfall".

        In diesem Jahr am 29. 5. per Elster elektronisch versendet, am 30. 5. Anschreiben und Belege (nur Kapitalerträge) beim Pförtner abgegeben, heute am 21. 6. kam die Mail, dass ich meine Steuerbescheid elektronisch abholen kann. Obwohl dieses Jahr, durch Wechsel in den Ruhestand, neben Bezügen, Rente von der BFA und Pensionszahlungen alles dabei war.

        Mich interessiert, wie lange es nun dauert, bis das Geld auf dem Konto ist.

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          #94
          AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

          Siehe Beitrag Nr. 8:

          In der Regel verlässt das Geld das FA am gleichen Tag wie der Papierbescheid. Der Bankweg dauert normal so 1-2 Arbeitstage. Wenn das FA aber noch Verrechnungen o. Ä. vornehmen muss, kann die Auszahlung etwas länger dauern.

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            #95
            AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Siehe Beitrag Nr. 8:

            In der Regel verlässt das Geld das FA am gleichen Tag wie der Papierbescheid. Der Bankweg dauert normal so 1-2 Arbeitstage. Wenn das FA aber noch Verrechnungen o. Ä. vornehmen muss, kann die Auszahlung etwas länger dauern.
            Danke für die Antwort. Ich hatte das auch schon gelesen.

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              #96
              AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

              Meine Update:

              NRW:
              Elster Abgabedatum: 01.03.2012
              Elster Bescheiddatum: 04.07.2012

              Jippi! :-)

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                #97
                AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Fast jeder Bearbeiter. Man konnte die EÜR in althergebrachter Form auch händisch prüfen. Außerdem handelte es sich nur um ca. 1-2% der Fälle des VZ 11, die bisher eine EÜR abgegeben hatten und schon zur Bearbeitung anstanden.
                mist nur, wenn man wie ich zu diesen 1-2% gehört ...

                nach 14 Wochen kam mein bescheid mitte juni... vermutlich mit händisch geprüfter EÜR, denn die abweichung bei der gewinnermittlung zu meiner erklärung war deutlich und naja... nicht logisch oder computertypisch.
                also gespräch mit der sachbearbeiterin und antrag auf änderung... und siehe da, es wurde dann doch meiner gewinnermittlung/erklärung gefolgt.

                der änderungsbescheid kam immerhin recht fix (~10 tage) - aber es bleibt jedes Jahr ein abenteuer ;-)

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                  #98
                  AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                  Hallo Sabre,

                  es gibt wahrscheinlich so viele Beträge zu diesem Thema weil eigentlich jeder Steuerzahler das Finanzamt auch anders kennt.

                  Irgendeine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet und es dauert maximal 14 Tage bis eine Mahnung mit Säumniszuschlag ins Haus flattert.

                  Auch dies alles berechnet / bearbeitet mit der vorhandenen Software und den "vielleicht" vorhandenen Problemen damit.

                  Und wenn man dann nach 16 Wochen Bearbeitungszeit auf eine Nachfrage im Juli die Antwort erhält, man sei bei der Bearbeitung bei Anfang März, dann fällt mir nur eines ein.......Chapeau!

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                    #99
                    AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                    Hallo undercover,

                    Zitat: Und wenn man dann nach 16 Wochen Bearbeitungszeit auf eine Nachfrage im Juli die Antwort erhält, man sei bei der Bearbeitung bei Anfang März, dann fällt mir nur eines ein.......Chapeau!

                    Mir würde dann noch einfallen, dass ich ja dan jetzt gleich dran bin......

                    Tschüß

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                      AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                      [QUOTE=undercover;143818]Irgendeine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet und es dauert maximal 14 Tage bis eine Mahnung mit Säumniszuschlag ins Haus flattert.

                      Vielleicht noch mal zum Verständnis: Egal ob eine Erstattung oder Nachzahlung rauskommt, man braucht einen Bescheid bevor was erstattet wird oder bezahlt werden muss. Ist dieser Bescheid nach einer gewissen Berbeitungszeit da, wird i. d. R. unmittelbar danach erstattet (zeitgleich). Eine Nachzahlung ist dagegen regelmäßig erst einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Ist diese Fälligkeit dann ein paar Wochen verstrichen, kommt eine Mahnung. Säumniszuschläge fallen dann schon kraft Gesetz an.

                      Von daher sollte die Bearbeitungszeit einer Steuererklärung, auch wenn sie einem lang erscheint, nicht mit gesetzlichen Zahlungsfristen vermischt werden. Das sind einfach zwei paar Schuhe.

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                        AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                        BW: Ich warte jetzt schon seit 2 Monaten und 5 Tagen. Abgegeben am 31.05. mit EÜR und Anlage G.

                        Sonst hatte das FA immer 4-6 Wochen gebraucht. Außer im letzten Jahr. Da dauerte es wegen dieser Konsens Einführung knapp 2 Monate. Aber diesmal noch länger?

                        Vermutlich kommt da einiges zusammen:
                        - Es sind noch Bearbeitungsrückstände wegen der Konsens Einführung abzubauen
                        - Die Sache mit Elstam
                        - Die KK Daten etc. die erst Ende Februar vorlagen
                        - Die Sache mit der EÜR

                        Das alles zusammen hat vielleicht einfach zu einem massiven Rückstau in BaWü geführt, da BaWü ja von allen diesen Problemen betroffen ist.

                        Gibt es noch weitere Erfahrungswerte aus BaWü?

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                          AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                          Bin nicht aus BaWü, gebe aber Folgendes zu bedenken:

                          Der 31.05. ist neben dem Jahresende der Tag im Jahr, an dem mit großem Abstand die meisten Steuererklärungen abgegeben werden. Überhaupt ist Mitte Mai bis Anfang Juni die Zeit mit dem stärksten Erklärungseingang. Wenn Sie eine Anlage G haben, werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Organisationseinheit geführt, die bis vor Kurzem noch in erheblichem Umfang Erklärungen für 2010 zu bearbeiten hatte. Die Gewerbetreibenden, die z. T. erhebliche Nachzahlungen zu leisten haben, geben nämlich in vielen Fällen erst rund ein Jahr später ab. Kommen dann noch persönliche Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Mutterschutz) der zuständigen Bearbeiter hinzu, kann es durchaus sein, dass ein Eingang vom 31.05. heute noch nicht bearbeitet ist.

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                            AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                            Guten Tag , ich habe meine Einkommensteuererklärung für 2011 am 30.04.2012 abgegeben ( Papiererklärung ) . Bis heute keine Reaktion , warum dauert das dieses Jahr so lange in Hessen ? Selbst letztes Jahr waren die schneller trotz einer Softwareumstellung. Kann einer was für Hessen sagen ?

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                              AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                              Ich bin aus Hessen, bekam meinen Bescheid so ca. einen Monat später nach der Abgabe

                              Schon mal angerufen und nachgefragt?

                              Ansonsten hilft dieses:

                              Untätigkeitseinspruch

                              Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss!

                              Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn Sie eine vollständige Steuererklärung abgegeben haben und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet sind, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen - mal geht es schneller, mal dauert es länger.

                              Haben Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, können Sie beim Finanzamt nachfragen, wann Sie damit rechnen können.

                              Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

                              Der Untätigkeitseinspruch muss bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Er ist nur statthaft, wenn

                              über den Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes

                              (z.B. Antrag eines Arbeitnehmers auf Einkommensteuerveranlagung, also die Steuererklärung)

                              binnen angemessener Frist

                              Welche Frist angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung der Sache für den Antragsteller und die Finanzbehörde. Wenn der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an einer schnelleren Veranlagung hat, wird eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten wohl noch als angemessen anzusehen sein.

                              ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes

                              Ein zureichender Grund liegt vor, wenn der Antragsteller bei verständiger Würdigung aller Umstände noch nicht mit einer Entscheidung der Behörde rechnen konnte. Verweigert der Steuerpflichtige jedoch die Mitwirkung, indem er zum Beispiel Rückfragen der Finanzbehörde zu seinem Antrag nicht beantwortet, kann er auch nicht die Untätigkeit des Finanzamtes beanstanden.

                              sachlich nicht entschieden worden ist.

                              Liegen sämtliche Voraussetzungen vor, ist der Untätigkeitseinspruch statthaft.

                              Mit dem Untätigkeitseinspruch kann gegen jede behördliche Untätigkeit vorgegangen werden, soweit es sich nicht um eine Untätigkeit der Finanzbehörde in einem Einspruchsverfahren handelt. Im letztgenannten Fall bleibt nur die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben.

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                                AW: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt?

                                Natürlich verlängert jeder 'Untätigkeitseinspruch' die Bearbeitung sämtlicher Erklärungen weiter, da das Finanzamt sich ja erstmal mit dem Einspruch (nicht mit der betroffenen Erklärung) auseinander setzen muss.

                                Genau das gleiche bewirken auch ständige Anrufe beim Finanzamt, wann mit der Bearbeitung der Erklärung zu rechnen ist.

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