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anlage G

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    anlage G

    wollte mal fragen ob das so korrekt ist:
    die situation ist folgende:
    habe mit einem kollegen eine GbR als nebentätigkeit gegründet. jetzt muss ich mit der eür den jahresabschluss (gewinn / verlust) 2011 ermitteln, und wenn das geschehen ist, den gewinn in der gesonderten feststellungserklärung entsprechend aufteilen.
    in der anlage G gebe ich dann meinen Gewinn der dort festgestellt wurde in zeile 7 eiin, oder?
    oder gehört das in zeile 8?

    #2
    AW: anlage G

    In Zeile 8, ansonsten ist der Weg richtig. Die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung kann man erstmals ab 2011 im Elser-Online-Portal elektronisch fertigen und abgeben.

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      #3
      AW: anlage G

      vielen dank!!
      nur rein interessehalber wollte ich mal fragen für was zeile 7 dann da ist, da steht ja:
      lt. gesonderter feststellunt

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        #4
        AW: anlage G

        Zitat von ELMUC Beitrag anzeigen
        vielen dank!!
        nur rein interessehalber wollte ich mal fragen für was zeile 7 dann da ist, da steht ja:
        lt. gesonderter feststellunt
        Du wohnst z. B. in Düsseldorf, Dein Gewerbe hast Du in Köln. Dann ist das Finanzamt Düsseldorf für Deine Einkommensteuer zuständig. Dein Gewinn muss aber vom Finanzamt Köln festgestellt werden. Dieser Betrag kommt dann in Zeile 7.

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