wollte mal fragen ob das so korrekt ist:
die situation ist folgende:
habe mit einem kollegen eine GbR als nebentätigkeit gegründet. jetzt muss ich mit der eür den jahresabschluss (gewinn / verlust) 2011 ermitteln, und wenn das geschehen ist, den gewinn in der gesonderten feststellungserklärung entsprechend aufteilen.
in der anlage G gebe ich dann meinen Gewinn der dort festgestellt wurde in zeile 7 eiin, oder?
oder gehört das in zeile 8?
die situation ist folgende:
habe mit einem kollegen eine GbR als nebentätigkeit gegründet. jetzt muss ich mit der eür den jahresabschluss (gewinn / verlust) 2011 ermitteln, und wenn das geschehen ist, den gewinn in der gesonderten feststellungserklärung entsprechend aufteilen.
in der anlage G gebe ich dann meinen Gewinn der dort festgestellt wurde in zeile 7 eiin, oder?
oder gehört das in zeile 8?
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