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    Rückzahlung?

    Hallo,

    ich hätte eine Frage, die bisher niemand so richtig beantworten konnte. Selbst im FA hat man uns ganz komisch angeguckt, obwohl unser Fall ja wirklich nichts besonderes ist.

    Meine Frau arbeitete im Jahr 2011 komplett, ich war bis Ende Juli Student. Wir hatten also Steuerklasse 3 (meine Frau) und 5 (ich). Da ich nun seit August arbeite wechselten wir zu diesem Zeitpunkt auf 4/4.

    Wie sieht es denn jetzt bei unserer Steuererklärung aus. Berücksichtigt das FA die Zeit vor August oder wird einfach die letzte Steuerklassenwahl angenommen und aufs Jahr gesehen. Uns geht es vorallem darum ob wir mit einer Nachzahlung rechnen müssen obwohl ich ja bis Juli kein Einkommen hatte.

    Vielleicht kann ja jemand eine Auskunft geben.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Rückzahlung?

    Die Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber da. Bei der Einkommensteuer wird das gesamte Jaherhreseinkommen mit der Splittingtabelle (Verheiratete Zusammenveranlagung) und der Grundtabelle (Alleinstehende) besteuert. Ob eine Nachzahlung oder Erstattung herauskommt hängt von den tatsächlichen Verhältnisses des Einzelnen ab und kann so nicht vorhergesagt werden.

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      #3
      AW: Rückzahlung?

      Der Fall ist wirklich nicht besonders:

      Für die Höhe der Jahressteuer ist völlig ohne Belang, welche Steuerklassen das Jahr über bestanden und wieviel Steuer einbehalten wurden. Es werden alle Einkünfte des ganzen Jahres addiert und die Jahressteuer ermittelt. Darauf werden einbehaltene Lohnsteuer, Abgeltungssteuer auf Zinsen etc. angerechnet. Wurde zuviel einbehalten, gibt es was zurück. Wurde zu wenig einbehalten (manchmal bei III/V) gibt es mitunter auch Nachzahlungen. Im letzten Fall sind sie daher verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

      Geben Sie einfach Ihren Fall ein und rechnen Sie es durch, dann sehen sie, was rauskommt.

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        #4
        AW: Rückzahlung?

        Vielen Dank!

        Das bedeutet wir addieren unsere beiden jeweiligen Steuerbertäge unserer Jahresbescheinigungen, vergleichen die Summe mit der Splittingtabelle und sehen ob wir zu viel oder zu wenig gezahlt haben !?!

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          #5
          AW: Rückzahlung?

          so einfach ist es. Für die Splittingtabelle brauchen Sie aber nicht den Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Diese Berechnung ist selbst für Fachleute ohne Computer nicht mehr zu leisten.

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            #6
            AW: Rückzahlung?

            Das bedeutet, dass Sie einfach mal die Beträge ihrer Lohnsteuerbescheinigungen und was sonst noch steuerlich relevant ist (z.B. Kirchensteuer und Anlage Vorsorge) in Elsterformular eingeben und schauen, was rauskommt. Alles andere führt mit Sicherheit zum falschen Ergebnis.
            Und drücken Sie mal auf >Ansicht >Eingabehilfe zur Steuererklärung anzeigen; da bekommen Sie oft hilfreiche Hinweise.
            Gruß
            Bolletax

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