Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

    Ich benutze schon lange Elsterformular für meine Steuererklärung. Das Programm finde ich gut!
    Dieses Jahr ist steuerlich für mich aber eine Minusnummer. Warum?

    Ich war bis Mitte 2008 arbeitslos und ich habe dann wieder eine relativ gut bezahlte Stelle im Öffentlichen Dienst gefunden, wo ich auch zuvor schon beschäftigt war. Da ich zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme 58 Sommer in meinem Leben schon erlebt habe, bekomme ich von der Agentur für Arbeit entsprechende Leistungen zusätzlich zu meinem zu versteuerndem Gehalt. Hier: „Leistungen zur Entgeldsicherung“.

    Diese „Leistungen zur Entgeldsicherung“ sind steuerfrei. Werden aber, da ich die Jahresbescheinigung dem Finanzamt vorlegen muß, dem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet.

    Schon lande ich in die Steuerprogression und darf Steuern und Soli nachzahlen.

    Ohne diese Leistungen würden mir zuviel gezahlte Steuern erstattet.
    Jetzt neige ich dazu (nicht so heftig), den Bescheid dem Finanzamt vorzuenthalten. Kommt dann aber wohl einer Straftat / Betrug gleich!?

    Was ich aber wirklich überlege, muß ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben, wenn der Bescheid für mich negativ ist? Oder unterschlage ich damit der Öffentlichkeit Steuern und ist genau so Strafbar.

    Wenn ich nun meine Steuererklärung nicht abgebe, wann meldet sich das Finanzamt von sich aus?

    Und ich habe immer gesagt, wer hohe Steuern zahlen muß, hat auch ein hohes Einkommen.
    ich hasse Streß,
    Horst

    #2
    AW: EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

    Zitat von Horst Beitrag anzeigen
    Diese Leistungen zur Entgeldsicherung sind steuerfrei. Werden aber, da ich die Jahresbescheinigung dem Finanzamt vorlegen muß, dem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet.

    Schon lande ich in die Steuerprogression und darf Steuern und Soli nachzahlen.

    Ohne diese Leistungen würden mir zuviel gezahlte Steuern erstattet.
    Jetzt neige ich dazu (nicht so heftig), den Bescheid dem Finanzamt vorzuenthalten. Kommt dann aber wohl einer Straftat / Betrug gleich!?

    Was ich aber wirklich überlege, muß ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben, wenn der Bescheid für mich negativ ist? Oder unterschlage ich damit der Öffentlichkeit Steuern und ist genau so Strafbar.

    Wenn ich nun meine Steuererklärung nicht abgebe, wann meldet sich das Finanzamt von sich aus?

    Und ich habe immer gesagt, wer hohe Steuern zahlen muß, hat auch ein hohes Einkommen.
    Dass dein Problem ist, dass diese Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, hast du ja schon erkannt. Also ist die Ursache für die errechnete Nachzahlung ja schon geklärt.

    Die Fälle, in denen man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sind unter der Hilfe, Anleitungen zu den Formularen im Abschnitt zur Erklärungspflicht genannt. U.a. besteht die Pflicht, wenn man mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen, wie sie z.B. in Anlage N in Zeile 27 eingetragen werden, bezogen wurden. Da ich davon ausgehe, dass das der Fall ist, muss bis zum 31.5. abgegeben werden. Wann sich das Finanzamt meldet ist schwer voraussagbar, es kann so im September rum sein, es kann aber auch in ein paar Jahren sein. Strafbar ist eine Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe meines Wissens nicht. Dass auf eine Steuernachzahlung irgendwann Zinsen anfallen und das Finanzamt auch Verspätungszuschläge festsetzen kann (auch ohne, dass man vorher gewarnt wurde), sollte man aber im Hinterkopf behalten. Wenn das FA sich verschaukelt fühlt, kann es ganz und gar humorlos sein.

    Beim Unterschlagen der Lohnzusatzleistungen in der Steuererklärung bewegt man sich aber direkt in Richtung Strafbarkeit. Dass es bezüglich Sozialleistungen zwischen öffentlichen Stellen Kontrollmeldungen gibt, sollte man bezüglich der Chancen, dass man erwischt wird, stark berücksichtigen, insbesondere, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet.

    Und eine Nachzahlung bedeutet ja noch nicht, dass man viel Steuern zahlt, gleich hohes Einkommen hat, sondern erstmal nur, dass man zu wenig Steuern in Form von Lohnsteuer vorausbezahlt hat.

    Kommentar


      #3
      AW: EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

      Zitat von Horst Beitrag anzeigen
      Was ich aber wirklich überlege, muß ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben, wenn der Bescheid für mich negativ ist? Oder unterschlage ich damit der Öffentlichkeit Steuern und ist genau so Strafbar.
      Ja.

      Viele Leute bekommen einen Steuerbescheid, der für sie negativ ist.

      Nützt nix.

      Kommentar


        #4
        AW: EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Strafbar ist eine Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe meines Wissens nicht.
        Doch, ist es, ebenfalls der Versuch: § 370 Abs. 1, 2 und 4 Abgabenordnung (AO)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: EKSt - Erklärung / Steuernachzahlung

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Doch, ist es, ebenfalls der Versuch: § 370 Abs. 1, 2 und 4 Abgabenordnung (AO)
          Ah, wieder was gelernt. Straftat vollendet i.d.R. nach Veranlagungsschluss, ca. 18 Monate nach dem Ende des Veranlagungszeitraums. Wenn es leichtfertig passiert, allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit. Wird einem aber in dem Fall nicht helfen, wenn man die Erklärung nicht aus Schludrigkeit sondern bewusst wegen des Vermeidens einer Nachzahlung nicht abgibt.
          Ein Grund mehr, nicht mit dem Feuer zu spielen.

          Kommentar

          Lädt...
          X