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Benzin-Gutscheine oder Fahrtkostenangabe?

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    Benzin-Gutscheine oder Fahrtkostenangabe?

    Meine Tochter muss betriebsbedingt täglich eine größere Wegstrecke mit ihrem Privat-Kfz zurücklegen. Sie bekommt von ihrem Arbeitgeber einen monatl. Benzin-Gutschein über 44 EURO
    Meine Frage:

    Wo wird dieser in der Lohnsteuererklärung eingetragen? Wenn überhaupt, oder ist es für meine Tochter günstiger, wenn sie nur die Fahrkosten geltend macht (gefahrene km)? Kann man denn überhaupt beides gefahrene km und Benzin-Gutschein in der Lohnsteuererklärung angeben? Noch eine Anmerkung, meine Tochter hat sich dies nicht in ihre Steuerkarte eintragen lassen.

    Danke für Eure Antwort

    #2
    AW: Benzin-Gutscheine oder Fahrtkostenangabe?

    Entffernungspauschale kann geltend gemacht werden, 44 Euro mtl. sind jedoch bei steuerfreier Ersatz anzugeben (Zeile 40) und damit abzuziehen.

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