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Beerdigungskosten

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    Beerdigungskosten

    Hallo,
    ich bin neu hier und erhoffe mir eine Antwort auf meine folgende Frage:

    Im Januar 2011 ist meine Schwiegermutter verstorben. Sie besaß kein Vermögen, schon garnicht für die Beerdigungskosten. Somit mussten wir die Kosten übernehmen. Auf verschiedenen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass man eine Beerdigungskostenpauschale ohne Nachweise in Anspruch nehmen kann. Allerdings werden 2 verschiedene Beträge genannt. Einmal 7.500 E und dann 10.300 E. Weiss von Euch jemand, welche die Angaben aus dem Netz stimmen und ob ich mir wirklich das Einreichen der Belege sparen kann, zumal sie in der Summe knapp unter dem Pauschbetrag liegen würden.Hab vor eine Sterbeurkunde mitzuliefern, damit zumindestens der Anspruch bewiesen ist.

    Schon mal Danke für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten

    #2
    AW: Beerdigungskosten

    Siehe Anleitung in ElsterFormular zu außergewöhnlichen Belastungen (Hauptvordruck Seite 3 Zeile 66):

    Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:
    Bestattungskosten für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen (z. B. Sterbegeld der Krankenkassen und andere Versicherungsleistungen). Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

    Es werden aber nur Kosten anerkannt, eine Pauschale hierfür gibt es nicht.
    UserElster

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      #3
      AW: Beerdigungskosten

      Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber was hat dann das zu bedeuten ??

      .. Steuertipps
      Lexikon
      B
      Bestattungskosten

      Bestattungskosten

      Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die Bestattungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300,- Euro abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise

      Bin jetzt ganz verwirrt !!!!

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        #4
        AW: Beerdigungskosten

        Der Betrag von 10.300 € (= Ansatz, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden) findet sich in § 10 Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz und ist somit lediglich wichtig für die Ermittlung der Erbhöhe, auf die dann Erbschaftsteuer zu zahlen wäre. Erbschaftsteuer fällt bei Ihnen aber gar nicht an, kann Ihnen also schnuppe sein.

        Bei ihnen ist allein relevant die EINKOMMENsteuer. Und dort gibt es keinen Pauschbetrag, d.h. dort müssen Sie jeden Euro zur Not nachweisen können, auch wenn Sie nur 1 € erklären würden.

        Die 7.500 € stammen aus einem Urteil eines Finanzgerichts, in dem es darum ging, ob -recht stattliche- NACHGEWIESENEKosten von 7.500 € abgezogen werden können, denn es dürfen nur zwangsläufige Kosten abgezogen werden (wenn Sie jetzt 50.000 € ausgeben, dürfte das sicherlich etwas unüblich und daher in dieser Höhe nicht mehr zwangsläufig sein). Auch dieser Betrag ist für Sie somit nicht von Belang.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Beerdigungskosten

          SUUUPPPER, vielen Dank ... wieder ein Problem gelöst ....

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