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Ambulante Betreuung absetzbar?

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    Ambulante Betreuung absetzbar?

    Sachverhalt:
    ein ambulanter Pflegedienst betreut einen Menschen, der keine Pflegestufe erhält und somit die Kosten dieses Dienstes selbst tragen muß.

    Frage:
    sind diese Kosten - z.B. als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar?

    #2
    AW: Ambulante Betreuung absetzbar?

    Steuerlich günstiger ist die Eintragung in Zeile 76 Mantelbogen.

    Kommentar


      #3
      AW: Ambulante Betreuung absetzbar?

      Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

      Kommentar

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