Sachverhalt:
ein ambulanter Pflegedienst betreut einen Menschen, der keine Pflegestufe erhält und somit die Kosten dieses Dienstes selbst tragen muß.
Frage:
sind diese Kosten - z.B. als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar?
ein ambulanter Pflegedienst betreut einen Menschen, der keine Pflegestufe erhält und somit die Kosten dieses Dienstes selbst tragen muß.
Frage:
sind diese Kosten - z.B. als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar?
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