Hallo in die Runde - ich habe schon viel erfahen, aber dies ist wirklich neu - sicher auch für andere im Forum. Konkrete Frage: Kann ich einem Verwandten helfen, seine Steuererklärung auszufüllen, wenn dieser dazu aus Altersgründen und wegen mangelnder Vorkenntnisse nicht dazu in der Lage ist - oder mache ich mich strafbar - wie ich eben gelesen habe, und zwar wie folgt:
Ich habe die Wirtschaftsnachrichten angeklickt von "t-online.de", finde dort einen Kasten "Steuergesetz 2011 bringt Änderungen". Nach den Einlinken (durch den Button 'mehr') erhalte ich ''Tipps für die Steuererklärung - elektronische Abgabe für viele nun Pflicht'' und dort im letzten Absatz steht "Steuererklärung 2011 bringt Änderungen - klicken Sie sich durch unsere Steuer-Tipps" - und dort auf Tipp-Blatt 19 steht Folgendes:
quote
Nachbarschaftshilfe bei Steuern strafbar ! Wer seinem Nachbarn bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Er verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Vundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit. Es macht dabei keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleisstung nimmt. Mit der 'Schwarzberatung" macht sich nicht nur der Ratgeber schuldig, auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch seien.
unqote
Ich bin doch nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu engagieren, der Geld kostet, nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, sondern an mir verdient.
Ich habe seit vielen Jahren für meinen Schwager die Steuererklärungen gefertigt. Sie wurden stets vom FA anerkannt und haben zu Steuerrückzahlungen geführt - manchmal mehr - manchmal weniger. Ich habe daran jedenfalls nichts verdient.
Ist da ein Verein über das Ziel hinausgeschossen - oder wie soll man das Obige verstehen????? Bin gespannt auf Antworten - Kilian
Ich habe die Wirtschaftsnachrichten angeklickt von "t-online.de", finde dort einen Kasten "Steuergesetz 2011 bringt Änderungen". Nach den Einlinken (durch den Button 'mehr') erhalte ich ''Tipps für die Steuererklärung - elektronische Abgabe für viele nun Pflicht'' und dort im letzten Absatz steht "Steuererklärung 2011 bringt Änderungen - klicken Sie sich durch unsere Steuer-Tipps" - und dort auf Tipp-Blatt 19 steht Folgendes:
quote
Nachbarschaftshilfe bei Steuern strafbar ! Wer seinem Nachbarn bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Er verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Vundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit. Es macht dabei keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleisstung nimmt. Mit der 'Schwarzberatung" macht sich nicht nur der Ratgeber schuldig, auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch seien.
unqote
Ich bin doch nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu engagieren, der Geld kostet, nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, sondern an mir verdient.
Ich habe seit vielen Jahren für meinen Schwager die Steuererklärungen gefertigt. Sie wurden stets vom FA anerkannt und haben zu Steuerrückzahlungen geführt - manchmal mehr - manchmal weniger. Ich habe daran jedenfalls nichts verdient.
Ist da ein Verein über das Ziel hinausgeschossen - oder wie soll man das Obige verstehen????? Bin gespannt auf Antworten - Kilian
Kommentar