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Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

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    Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

    Hallo in die Runde - ich habe schon viel erfahen, aber dies ist wirklich neu - sicher auch für andere im Forum. Konkrete Frage: Kann ich einem Verwandten helfen, seine Steuererklärung auszufüllen, wenn dieser dazu aus Altersgründen und wegen mangelnder Vorkenntnisse nicht dazu in der Lage ist - oder mache ich mich strafbar - wie ich eben gelesen habe, und zwar wie folgt:
    Ich habe die Wirtschaftsnachrichten angeklickt von "t-online.de", finde dort einen Kasten "Steuergesetz 2011 bringt Änderungen". Nach den Einlinken (durch den Button 'mehr') erhalte ich ''Tipps für die Steuererklärung - elektronische Abgabe für viele nun Pflicht'' und dort im letzten Absatz steht "Steuererklärung 2011 bringt Änderungen - klicken Sie sich durch unsere Steuer-Tipps" - und dort auf Tipp-Blatt 19 steht Folgendes:
    quote
    Nachbarschaftshilfe bei Steuern strafbar ! Wer seinem Nachbarn bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Er verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Vundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit. Es macht dabei keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleisstung nimmt. Mit der 'Schwarzberatung" macht sich nicht nur der Ratgeber schuldig, auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch seien.
    unqote
    Ich bin doch nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu engagieren, der Geld kostet, nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, sondern an mir verdient.
    Ich habe seit vielen Jahren für meinen Schwager die Steuererklärungen gefertigt. Sie wurden stets vom FA anerkannt und haben zu Steuerrückzahlungen geführt - manchmal mehr - manchmal weniger. Ich habe daran jedenfalls nichts verdient.
    Ist da ein Verein über das Ziel hinausgeschossen - oder wie soll man das Obige verstehen????? Bin gespannt auf Antworten - Kilian

    #2
    AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

    Abgabenordnung:
    Für wen darf in welchem Umfang für wen Steuerhilfe geleistet werden?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

      Ich rege einen Blick in das Steuerberatungsgesetz (speziell § 5) an -findet man beispielweise hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319

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        #4
        AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

        Hallo
        steuerSprotte,
        unerlaubte Steuerhilfe bleibt unerlaubt.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          #5
          AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

          Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet :-)

          -siehe § 5 StBerG-

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            #6
            AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

            Ich auch nicht.
            Erlaubt ist
            http://www.gesetze-im-internet.de

            Für Angehörige siehe Abgabenordnung.
            M.E. ging es um unerlaubte Hillfeleistung, während das Steuerberatungsgesetz auf erlaubte abstellt (Ausschlussprinzip).

            Mag ein Missverständnis sein ;-(
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

              Für mich stellt sich auch die Frage, ob es unerlaubte Hilfe in Steuersachen ist, wenn man für einen Bekannten seine von ihm erarbeiteten Werte in Elsterformular eingibt, um die Plausibilitätsprüfung und eine Vorschau auf das voraussichtliche Ergebnis für ihn zu erzielen.
              Hier wird zwar geholfen - aber doch nur weil der Andere keine Computererfahrung hat.
              Es geht dabei nicht über die Übermittlung an das Finanzamt.

              Gruß
              Bolletax.

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                #8
                AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

                @Kilian

                "Kann ich einem Verwandten helfen, seine Steuererklärung auszufüllen, wenn dieser dazu aus Altersgründen und wegen mangelnder Vorkenntnisse nicht dazu in der Lage ist - oder mache ich mich strafbar - wie ich eben gelesen habe, und zwar wie folgt:"

                Im Rahmen der Abgabenordnung (AO)dem Verwandten eventuell ja.
                Dem Nachbarn - nein.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

                  Die Frage ist auch, wo Steuerberatung anfängt / aufhört. Wenn Person A mit fertigen Steuererklärungsdaten auftaucht und Person B diese nur eintippt, ist das keine Steuerberatung und somit auch zulässig (= Person B ist lediglich Datenübermittler). Wenn Person B aber Person A auf Fehler, günstigere Regelungen etc. aufmerksam macht bzw. mit ihm die Daten bebabbelt, wird das zur Steuerberatung und geht über die reine Datenübermittlung hinaus, so dass es zur unzulässigen Steuerberatung kommt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Steuererklärungen - Hilfe durch Freund/Nachbar/Verwandte

                    Hallo in die Runde - habe jetzt die Antwort und Lösung gefunden: Nach § 6 StG ist erlaubt "die unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne § 15 der AO" - also der/dem Nachbar darf nicht helfen/geholfen werden....
                    Kilian

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