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Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

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    Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

    Hallo,

    hab heute meine Bescheide für 2009 und 2010 erhalten.

    Nun komm ich nicht ganz klar, mit den Steuersätzen der Progression.
    In 2009 hatten wir ein zu versteuerndes Einkommen von 37.693,00 €. Die festzusetztende Einkommensteuer wurde nach Splittingtarif mit einem Wert von 17,1505 % berechnet.
    In 2010 hatten wir ein Einkommen von 43.581,00 € und hier ist der Wert 15,0260 % auch nach Splittingtarif.
    Dachte mir immer umso höher das Einkommen desto höher der Satz. Aber hier ist es umgekehrt.
    Leider kann ich auch nirgends eine Tabelle finden in welcher Höhe der jeweilige %-Satz für das dazugehörige Einkommen gehört.

    Danke schon mal für eure Antworten.

    #2
    AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

    suchen hilft (z.B. google)
    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommensteuer-rechner.htm
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

      In die Festsetzung der Einkommensteuer können auch noch andere Fakten einfließen, z.B. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse u.a.
      Aus Ihren dürftigen Angaben lassen sich keine endgültigen Rückschlüsse ziehen.
      Im Grundsatz aber liegen Sie richtig: Je höher das zu versteuernde Einkommen, umso stärker die Progression.
      Gruß
      Bolletax

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        #4
        AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

        Hier war die Progression niedriger - Steuerentlastungsgesetz?
        17,1505 % 2009, 37.693,00 €
        15,0260 % 2010, 43.581,00 €
        Zuletzt geändert von stiller; 13.03.2012, 20:08.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

          vielleicht in 2009 auch irgendwelche steuerfreien einkuenfte die jedoch dem progressionsvorbehalt unterliegen? kurzarbeit, krankengeld, elterngeld etc. pp?

          Kommentar


            #6
            AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

            besser https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
            leider ohne Progression.

            http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommensteuer-rechner.htm

            Da kann man doch fast alles überprüfen, oder?
            Zuletzt geändert von stiller; 13.03.2012, 20:23. Grund: besser
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

              Hallo,

              @stiller: Danke für den super Tipp (google) aber soweit war ich schon und habe auch die von Ihnen empfohlene Seite gefunden und da die Zahlen hier absolut differieren mit meinem Bescheid dachte ich mir wende ich mich an dieses Forum denn würde ich mich sehr gut auskenne würd ich auch keine Fragen hier stellen.

              @bolletax: Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe versucht mich so kurz wie möglich zu halten. :-) Das zu versteuernde Einkommen das ich angegeben habe, ist bereits das Einkommen abz. jeglicher Pauschalen inkl. Elterngeld etc.

              @falko: Ja in 2009 habe ich Elterngeld bezogen. In 2010 allerdings nur noch einen Monat und wir haben die Steuerklassen 3 + 5. Macht das dann einen Unterschied auf den Steuersatz ist der dann höher trotz niedrigerem Einkommen ?

              Sorry für die "dummen" Fragen aber ich bin leider kein Steuerexperte und kenne die Steuergesetze nicht alle bis ins kleinste Detail

              Gruß

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                #8
                AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

                Hallo susa1301,
                Du meinst sicher Falzo statt @falko! ;-)

                Wenn die Onlinerechner keine Progressionsvorbehalte vertragen, scheint es wohl Gründe zu geben.

                Da Du unter Allgemein und Projekt postest, benutzt Du nicht ElsterFormular (EF).
                Wenn es möglich ist, gebe doch mal alle Deine Zahlen in EF ein, zusätzlich in irgendein anderes Programm.
                Möglicherweise sind diese Ergebnisse verschieden, was einen Vergleich vereinfacht.
                Noch besser - Vergleich mit Papier.

                Es scheint in Deinem Fall doch komplizierter zu sein.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

                  Zitat von susa1301 Beitrag anzeigen
                  Ja in 2009 habe ich Elterngeld bezogen. In 2010 allerdings nur noch einen Monat und wir haben die Steuerklassen 3 + 5. Macht das dann einen Unterschied auf den Steuersatz ist der dann höher trotz niedrigerem Einkommen ?
                  genau, das nennt sich 'Progressionsvorbehalt' und betrifft eben genau die steuer-progression.

                  elterngeld ist zwar steuerfrei, zählt also selbst nicht zum 'zu versteuernden einkommen' - bei der ermittlung des steuersatzes wird es jedoch wie einkommen mitgezaehlt, somit kann da ein höherer Steuersatz auf ein niedrigeres zvE rauskommen.

                  bei der steuerklassen-kombi 3+5 entsteht in dieser konstellation oft eine nachzahlung, da idR die ehefrau mit stkl. 5 in dem jahr gar keine lohnsteuer abführt (sie bekommt ja auch gar keinen lohn, sondern elterngeld) und der mann mit stkl. 3 bekommt ja schon fuer sein eigenes einkommen quasi zu wenig lohnsteuer abgezogen...

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fehlerhafter Einkommensteuerbescheid ???

                    Hallo,

                    ich habe ja bereits nach einem halben Jahr wieder gearbeitet mit der Steuerklasse 5, d.h. ich habe durchaus Steuern bereits im Jahr 2009 bezahlt. Habe also ein halbes Jahr volles Elterngeld bezogen und dann halt für den Rest anteilig.

                    Mit einer Nachzahlung habe ich schon gerechnet aber so hoch ???

                    Setz mich jetzt nochmal hin und geb alles in das Elster Formular ein und dann werd ich weitersehen.

                    Falls noch was unklar meld ich mich einfach nochmal.

                    Vielen herzlichen Dank an alle für eure Bemühungen und Antworten.

                    Gruß

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