Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Im Jahr 2011 habe ich meine Kinderbetreuungskosten inkl. Mittagsverpflegung von den Steuern abgesetzt und dies wurde vom Finanzamt auch so berücksichtig. Nun habe ich meinen aktuellen Steuerbescheid vorliegen und diesmal wurde mir das Essensgeld nicht berücksichtigt. Kann ich mich jetzt auf den Bescheid vom letzten Jahr beziehen und Widerspruch einlegen?
LG Naddy
habe folgendes Problem. Im Jahr 2011 habe ich meine Kinderbetreuungskosten inkl. Mittagsverpflegung von den Steuern abgesetzt und dies wurde vom Finanzamt auch so berücksichtig. Nun habe ich meinen aktuellen Steuerbescheid vorliegen und diesmal wurde mir das Essensgeld nicht berücksichtigt. Kann ich mich jetzt auf den Bescheid vom letzten Jahr beziehen und Widerspruch einlegen?
LG Naddy
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