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hmm... ich hoffe das ist eine vorher-Frage ;-)
denn man sollte sich VORHER klar machen, was auf einen zukommt, wenn man eine Gesellschaft gründet... zB bei einem existenzgründerseminar der örtlichen IHK.
um die frage zu beantworten reicht ein kurzer aufruf von google mit den suchbegriffen buchführung + gbr , 1. hit:
"Als nicht kaufmännisches Unternehmen ist die GbR nicht verpflichtet, kaufmännische Bücher zu führen. Sie kann die Geschäftsvorgänge (insbesondere für das Finanzamt) auch in Form eines Kassenbuchs oder durch Einnahme/Überschussrechnung dokumentieren."
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