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Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Hallo,
mein Vorschlag wäre ja sich einfach mal mit dem FA in Verbindung zu setzen um den Sachverhalt aufzuklären.
Sie gingen ja davon aus als Kleinunternehmer eingestuft zu sein, das FA aber ja nicht, denn ansonsten wären vom FA keine USt-Voranmeldungen angefordert worden.
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Zitat von Kimbo Beitrag anzeigenVielen Dank, Ronald.
Ich frage mich nur, wieso ich Mahnungen bezüglich versäumter Voranmeldungen erhalten habe, obwohl ich doch anscheinend gar nicht zu diesen verpflichtet war??
>>> Es könnte zum Beispiel an einem diesbezüglich falsch ausgefüllten Fragebogen fürs Finanzamt liegen...
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"Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden."
Inwiefern "Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen"?
>>> "Hiermit beantrage ich, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat ... wie folgt zu ändern ... - zum Beispiel
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Ich bin übrigens erst seit Mitte Dezember 2011 selbständig tätig, falls dies relevant ist. Direkt für den Dezember 2011 kam dann auch die erste Mahnung bzgl. der Voranmeldungen. Wie kann dies sein,
>>> Weil Existenzgründer in den ersten 2 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit monatliche UStVA abgeben müssen. Und wahrscheinlich wußte das Finanzamt nicht, daß man als Kleinunternehmer angesehen werden soll (Fragebogen falsch ausgefüllt?)
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wenn ich davor noch nie eine Voranmeldungen gemacht habe, keine Umsatzsteuer gezahlt habe und als Kleinunternehmer gemeldet bin?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Vielen Dank, Ronald.
Ich frage mich nur, wieso ich Mahnungen bezüglich versäumter Voranmeldungen erhalten habe, obwohl ich doch anscheinend gar nicht zu diesen verpflichtet war??
"Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden."
Inwiefern "Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen"?
Ich bin übrigens erst seit Mitte Dezember 2011 selbstständig tätig, falls dies relevant ist. Direkt für den Dezember 2011 kam dann auch die erste Mahnung bzgl. der Voranmeldungen. Wie kann dies sein, wenn ich davor noch nie eine Voranmeldungen gemacht habe, keine Umsatzsteuer gezahlt habe und als Kleinunternehmer gemeldet bin?
MfG
Kimbo
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
"Ich dachte, als Kleinunternehmer bin ich von der Umsatzsteuer befreit?"
>>> Ja, das kann man so sagen.
"Vorausgegangen sind meine Umsatzsteuervoranmeldungen..."
>>> Damit hat man erstmal auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
"Weiß jemand, wie nun weiter vorzugehen ist? Kriege ich die (möglicherweise) zu Unrecht gezahlten Steuern wieder?
>>> Ja. / Ja.
"Die Voranmeldungen habe ich hier über Elster verfasst und dort meine jeweiligen Verdienste eingetragen (im Feld "Umsatzsteuerpflichtig 19%" oder so ähnlich). War dies bereits ein Fehler?"
>>> Ja.
"Ich tat es nur, weil ich bereits zuvor eine Mahnung wegen nicht eingereichter Voranmeldungen erhielt und dort mit zusätzlichen Gebühren gedroht wurde."
>>> Nein, vor allem aus Unwissenheit in Bezug auf das Umsatzsteuergesetz.
"Kann ich die Änderung/den Einspruch per Fax übermitteln
>>> Ja.
"oder müssen gewisse Formalitäten beachtet werden?"
>>> Nein.
>>> Gegen die Umsatzsteuervoranmeldungen kann kein Einspruch eingelegt werden, da die Einspruchsfrist offenbar vorbei ist (es wäre sonst keine Mahnung für die Zahlung der UStVZ gekommen). Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden. Spätestens mit der Umsatzsteuerjahreserklärung und in der danach folgenden Einspruchsfrist entscheidet man sich für oder gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
>>> Die bisher festgesetzten Säumniszuschläge bleiben zu zahlen, es sei denn, man bekommt sich nach Antrag erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Ich bedanke erst einmal für Ihre Antwort.
Die Voranmeldungen habe ich hier über Elster verfasst und dort meine jeweiligen Verdienste eingetragen (im Feld "Umsatzsteuerpflichtig 19%" oder so ähnlich). War dies bereits ein Fehler?
Ich tat es nur, weil ich bereits zuvor eine Mahnung wegen nicht eingereichter Voranmeldungen erhielt und dort mit zusätzlichen Gebühren gedroht wurde.
Kann ich die Änderung/den Einspruch per Fax übermitteln oder müssen gewisse Formalitäten beachtet werden?
MfG
Kimbo
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AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Was haben Sie denn in den Voranmeldungen erklärt ? Wenn Sie dort trotz Kleinunternehmerregelung steuerpflichtige Umsätze erklärt haben und zum Ende der Voranmeldung eine Zahllast, dann haben Sie dem Finanzamt gerade erklärt, dass keine Kleinunternehmerregelung zum Tragen kommt. Und da bei der Umsatzsteuer Selbstveranlagung angesagt ist, IST ihre Voranmeldung mit von Ihnen ausgewiesener Zahllast quasi der Bescheid, so dass das Finanzamt natürlich auch die von Ihnen "festgesetzte" Umsatzsteuer haben will und anmahnt.
Wenn Sie tatsächlich Quatsch erklärt haben (ein Kleinunternehmer gibt regelmäßig auch keine Voranmeldungen ab), müssen Sie gegen ihre eigene Voranmeldung Einspruch einlegen oder zumindest Änderung beantragen.
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Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen
Hallo,
ich habe von der Steuerkasse eine Mahnung wegen versäumter Umsatzsteuerzahlungen erhalten. Ich dachte, als Kleinunternehmer bin ich von der Umsatzsteuer befreit?
So muss ich jetzt von einem sehr geringen dreistelligen Betrag auch noch 19% Steuern bezahlen. Vorausgegangen sind meine Umsatzsteuervoranmeldungen, auf deren Basis die zu zahlende Steuer nun festgesetzt wurde.
Weiß jemand wie nun weiter vorzugehen ist? Kriege ich die (möglicherweise) zu Unrecht gezahlten Steuern wieder?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Die nächste Zahlung steht kurz bevor.
MfG
KimboStichworte: -
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