Fahrtkosten nicht angerechnet

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • redacl
    Neuer Benutzer
    • 13.01.2012
    • 6

    #1

    Fahrtkosten nicht angerechnet

    Hallo,

    seit 3 Jahren fährt mein Mann mit dem Privat-PKW zur Arbeit, da von dem Ort, in den wir gezogen sind, kein Werksbus mehr fährt.

    Das Finanzamt hat das nicht anerkannt, da er ja die Jahre davor mit dem Werksbus gefahren ist!

    Jetzt sollen wir anhand des Kilometerstandes nachweisen, dass er mit dem Auto gefahren ist.

    Hat jemand eine Idee, wie wir das machen sollen, da wir ja den Kilometerstand vor 1 Jahr nicht notiert haben und mein Mann auch mal mit dem Motorrad fährt...???

    Eine Bestätigung, dass kein Werksbus fährt, bekommen wir vom Arbeitgeber.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Fahrtkosten nicht angerechnet

    Wenn Sie diese Bestätigung vom AG haben, sollte das reichen. Es heißt ja Entfernungspauschale. Die kriegen Sie auch, wenn ihr Mann zu Fuß geht oder das Fahrrad nimmt.

    Nachweisen könnten Sie alte KM-Stände z. B. mit Werkstattrechnungen oder TÜV-Belegen. Da wird oftmals ein KM-Stand notiert.

    Kommentar

    • redacl
      Neuer Benutzer
      • 13.01.2012
      • 6

      #3
      AW: Fahrtkosten nicht angerechnet

      Danke für die schnelle Antwort! Der Meinung bin ich auch!
      Das Auto meines Mannes ist 22 Jahre alt und das Meiste reparieren wir selber, insofern haben wir keine Werkstattnachweise o.ä..

      Ich hoffe, dass der Nachweis vom Arbeitgeber reicht, da es wirklich um sehr viel Geld geht (1200,- Nachzahlung)...

      Reicht es, wenn ich den Beleg an das Finanzamt schicke, oder muss ich einen Einspruch einlegen?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        AW: Fahrtkosten nicht angerechnet

        Ein Begleitschreiben müssen sie schon machen, sonst geht das unter. Ob sie da Einspruch oder Änderungsantrag dranschreiben ist egal, das Schreiben muss nur innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang im FA sein.

        Kommentar

        Lädt...