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Hilfestellung zwecks Vordrucke

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    Hilfestellung zwecks Vordrucke

    Hallöchen,

    welches Formular benötige ich für den Eintrag von Renovierungsmaterial einer Wohnung?

    Kann ich bei einer Abwasserkanalsanierung nur die Kosten der Firma absetzen oder auch das Eigenmaterial, was wir selber dazu gekauft haben? Wenn ja wo kommt das Eigenmaterial hin?

    #2
    AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

    Wird die Wohnung selbstgenutzt oder vermietet?

    Bei Eigennutzung u. U. 20 % Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen (nur Lohnanteil) im Hauptvordruck, S. 3 Zeile 78. Materal also gar nicht.

    Bei Vermietung = Werbungskosten, S. 2 Anlage V.

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      #3
      AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

      Die Wohnung wird als Ferienwohnung angeboten/vermietet, sprich nicht/keine Dauervermietung

      Die Abwasserkanalsanierung habe ich dann richtig eingetragen, das Material lasse ich dann weg - danke dir!

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        #4
        AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

        Sie schmeißen das irgendwie durcheinander. Schauen sie sich das Posting von Klebi noch einmal genau an.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

          Also nochmal, wir haben im Keller eigenständig eine Wohnung komplett saniert & renoviert, die Kassenzettel/Quittungen möchte ich nun einreichen, wo genau muss ich wie etwas bei Anlage V/Werbungskosten eintragen?

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            #6
            AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

            Hallo N@dj@,

            wenn du diese Wohnung vermieten möchtest, dann kommen die Aufwendungen in die Anlage V Seite 2 (wie Kloebi schon schrieb).

            Du musst sehen, welche Arbeiten betreffen nur die Wohnung, dann alle Kosten und welche Arbeiten betreffen das ganze Haus (z.B. die von dir genannte Abwasserkanalsanierung) dort müssen die Kosten aufgeteilt werden nach m² bietet sich an, denn du wirst ja mit deiner privaten Wohnung den Abwasserkanal mit nutzen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

              Anlage V Seite 2 und unter welcher Nummer?

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                #8
                AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                Hallo N@dj@,
                der einfachste Weg wären die Zeilen 39 und 40 und du machst dem Finanzamt eine Aufstellung dazu, wie es sich zusammensetzt die eingetragenen Gesamtsummen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                  Sprich das ich etwas sortiere nach Möbel, Baumaterial und eventuell Renovierungsmaterial? Danke für deine Antwort!

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                    #10
                    AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                    Hallo N@dj@,

                    wichtig wäre die Unterscheidung zwischen den Kosten die voll zugeordnet werden (Zeile 39) und den Kosten die nur anteilig geltend gemacht werden (Zeile 40).

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                      Kannst du mir auch den Unterschied anhand Beispielen erklären, lieb frag?

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                        #12
                        AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                        Hallo N@dj@,

                        also du hast die neu hergerichtete Wohnung z.Bsp. gefliest und gemalert, dann kannst du alle Kosten die du mit Belegen nachweisen kannst absetzen.

                        Aber die von dir genannte Abwasserkanalsanierung müsstest du aufteilen, z.Bsp. gesamte Wohnfläche 100 m², neu hergerichtete Ferienwohnung 20 m², Kosten für die Sanierung 5000 Euro, du kannst 20 Prozent in der Anlage V Zeile 40 ansetzen, also 1000 Euro usw.


                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                          Die Abwasserkanalsanierung habe ich aber als Handwerkerleistung eingetragen!

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                            #14
                            AW: Hilfestellung zwecks Vordrucke

                            Hallo N@dj@,

                            also doppelt absetzen funktioniert nicht, wenn du anteilige Kosten für die Vermietung ansetzen willst, dann mußt du für den privaten Bereich diesen Anteil herauslassen und bei Handwerkerleistungen noch daran denken nur die Lohnleistung entsprechend anteilig zu beantragen.

                            Tschüß

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