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Bürgerentlastungsgesetz

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    Bürgerentlastungsgesetz

    Hallo,

    seit ca. 2 Jahren haben wir jetzt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken-und Pflegeversicherung. Was heißt das aber genau? Kann ich alle Beiträge zur K +P Vers. die mein Arbeitgeber für mich in 2011 abgeführt hat angeben oder nur Zusatzbeiträge? Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir eine Bescheinigung darüber zu erstellen. Wer kann mir darüber Auskunft geben und wo werden diese Beträge dann angegeben. Formular und Rubrik bitte angeben.
    Reini253

    #2
    AW: Bürgerentlastungsgesetz

    Die Beiträge zur KV und PV werden Ihnen von Ihrem Arbeitgeber mit der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt. Die Werte der LoStB tragen sie in das entsprechende Formular zur Anlage N ein. Die eingetragenen Werte werden automatisch in die Anlagen N und Vorsorgeaufwand übernommen.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Bürgerentlastungsgesetz

      Hallo Bolletax,

      erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe mir meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung angeschaut und sehe unter Punkt 26 + 27 Arbeitnehmer-
      beiträge zur Pflegev. und Arbeitslosenv. aber keine Angaben zur KV! Und eine Extra-
      bescheinigung habe ich nicht erhalten. Jedenfalls weiss ich Bescheid und werde am Montag bei meiner Personalabt. mal nachfragen. Je nachdem was man mir sagt, werde ich mich evt. noch mal melden.
      Gruß Reini253

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        #4
        AW: Bürgerentlastungsgesetz

        Hallo,

        muss mich korrigieren! Natürlich sind auch die KV Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten. Hatte wohl die Brille nicht auf.

        Gruß Reini253

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