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Haftpflichtversicherungen

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    Haftpflichtversicherungen

    Hallo zusammen,
    ich habe zwei kurze Fragen zu dem Thema "Haftpflichtversicherungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen". Bin mir nicht zu 100% sicher und möchte nichts "verschenken". :-)

    1. Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsnehmer ist mein Vater, er zahlt die Rechnungen, das Geld gebe ich ihm dafür. Ich kann also die Versicherung in meiner Steuererklärung nicht geltend machen, oder?!

    2. Privathaftpflichtversicherung: Hier bin ich über meinen Freund (wir leben gemeinsam in einem Haushalt) mit versichert. Ich bin im Vertrag mit eingetragen, die Versicherungsbeiträge zahlt er. Ich zahle meinen Anteil an ihn. Wie kann ich das in meiner Steuererklärung geltend machen?

    Lieben Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    #2
    AW: Haftpflichtversicherungen

    Beitragszahler und Versicherungsnehmer müssen identisch sein

    Versicherungsbeiträge können Sie nur dann absetzen, wenn Sie sowohl Beitragszahler als auch Versicherungsnehmer sind (also den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben). Bei zusammen veranlagten Ehepartnern reicht es aus, wenn Sie oder Ihr Ehepartner Versicherungsnehmer sind. Wer von Ihnen beiden die Beiträge zahlt, ist gleichgültig. Wer der Versicherte ist oder wem die Versicherungssumme oder eine andere Leistung später zufließt (Begünstigter, Bezugsberechtigter), spielt bei den »sonstigen Vorsorgeaufwendungen« keine Rolle. Wenn daher beispielsweise Ihr Kind Beiträge an eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, die wegen eines höheren Schadenfreiheitsrabatts auf Ihren Namen läuft, können weder Sie noch Ihr Kind die Beiträge absetzen. Gleiches gilt, wenn Sie etwa für Ihre studierende Tochter Beiträge an ihre private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherung zahlen. Daher sind z.B. die Beiträge für eine Mitversicherung der minderjährigen Kinder in der privaten Krankenversicherung der Eltern absetzbar, wenn ein Elternteil Versicherungsnehmer(in) ist. Bei den Altersvorsorgeaufwendungen werden nur Beiträge für die eigene Altersvorsorge berücksichtigt.

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      #3
      AW: Haftpflichtversicherungen

      Hallo korsika,
      erstmal vielen Dank für die Hilfe. An sich ist mir auch bekannt, dass derjenige, der die Beiträge steuerlich geltend machen kann Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler sein muss. Daher war für mich die Sache mit der KFZ-Versicherung abgehakt.
      Meine Frage bezog sich hauptsächlich auf die Privathaftpflicht, da ich dort ja namentlich genannt bin. Aber so wie ich Ihren Beitrag verstehe, gibt es keine Möglichkeit die Hälfte des Beitrags in meiner Steuererklärung geltend zu machen - trotz dieser namentlichen Nennung. Ist das richtig?

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        #4
        us

        So sehe ich das auch. Aber im Regelfall ist dies unbedeutend, da durch den Abzug der Krankenversicherungsbeiträge im Regelfall die gesetzlich vorgesehen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind und für den Abzug von weiteren Versicherungen - z. B. Privathaftpflicht - kein Raum mehr zur Verfügung steht.

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