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Lohnsteuerkl. 1 und Nachzahlung

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    Lohnsteuerkl. 1 und Nachzahlung

    Hallo

    ich habe nun meine Steuererklärung für 2011 über Elster gemacht wo ich eine geringe Nachzahlung von 29,00 € an das Finanzamt überweisen müsste. Auch habe ich über eine andere Software fast das gleiche Ergebnis raus.
    Ich habe keine
    •Zusätzliche Einkünfte (Gewerbetrieb, Vermietung, Renten usw).
    •kein Teil des Jahres Kurzarbeitergeld, oder ALG I bezogen
    •kein Lohnsteuerfreibetrag auf der Steuerkarte eingetragen lassen

    Für das Jahr 2010 habe ich eine Erstattung von 416,00 € bekommen. Jahresbrutto 12.200 € - Lohnsteuer 694,00 €. Werbungskosten wie unten.

    Kann mir das jemand erklären ?!?! Vielen Dank für eure Hilfe

    Steuerklasse I - Single, keine Kinder

    Dauer: 01.01.2011 - 31.12.2011
    Bruttoarbeitslohn: 16.224
    Lohnsteuer: 830,00
    AG-RV a) gesetzl. 1.614,32
    AN-RV a) gesetzl. 1.614,23
    AN-Beiträge zur gesetzl. KV 1.330,35
    AN-Beiträge zur gesetzl. PV 198,75
    AN-Beiträge zur gesetzl. AV 243,32


    Werbungskosten 801,00 €

    #2
    AW: Lohnsteuerkl. 1 und Nachzahlung

    Haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? Der Arbeitgeber berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug eine sogenannte Vorsorgepauschale. Diese gibt es bei der endgültigen Abrechnung der Steuererklärung durch das Finanzamt nicht mehr. Dort werden nur die tatsächlichen Aufwendungen, die Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen müssen, berücksichtigt. Daher kann es evtl. zu einer Steuernachzahlung in der Berechnung kommen.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerkl. 1 und Nachzahlung

      ja ich habe die Anlage mit den Versorgungsaufwendungen ausgefüllt (wird glaub ich auch automatisch gemacht). Gut verstehe Iihren Teil den Sie geschrieben haben. Also wird sich das in Zukunft nicht lohnen eine Steuererklärung zu machen ausser ich hätte höhere Werbungskosten.

      Vielen dank für die Aufklärung

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerkl. 1 und Nachzahlung

        Ob es sich lohnen wird oder nicht, ist hier nicht entscheidend: Wenn wie zu vermuten die Nachzahlung daher stammt, dass die Vorsorgepauschale die tatsächlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übersteigt, sind Sie zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET, da der Gesetzgeber dies für diese Fälle so vorgesehen hat ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

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