Hallo ich habe mal eine Frage. Ich habe im Jahr 2011 im Januar noch auf Honorarbasis gejobt(ca 250 Euro). Zu dieser Zeit war ich noch Student. Ab März 2011 habe ich dann regulär gearbeitet. Hier meine Frage muss ich die Honorartätigkeit irgendwo in meiner Steuererklärung angeben?
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Keine Ankündigung bisher.
Honorartätigkeit als Student danach Einsitieg ins Beruflseben ?!
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AW: Honorartätigkeit als Student danach Einsitieg ins Beruflseben ?!
diese Einnahmen gehören vermutlich in die Anlage S, Zeile 4
je nach art der tätigkeit (Lehrtätigkeit/Übungsleiter?) könnten evtl. bis zu 2100 als steuerfrei behandelt werden, das ist dann in Zeile 36 der Anlage S einzutragen, dazu mal die Eingabehilfe lesen...
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