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Rückerstattung: Anlage KA

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    Rückerstattung: Anlage KA

    Hallo,
    ein Bekannter hat jahrelang Ka-steuern gezahlt, auf Hinweise der Bank möchte er einen Antrag auf Erstattung der Zinsen stellen. Da er eine Unfallrente erhält, erhält er die abgeführten Steuern zurück.

    Meine Frage: Für wieviel Jahre zurück kann er einen Antrag auf Erstattung stellen ?

    MfG

    jonny.m

    #2
    AW: Rückerstattung: Anlage KA

    was sind ka-steuern? sind evtl. kapitalertragssteuern gemeint (da von zinsen die rede ist)? was haben die mit einer unfallrente zu tun?

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      #3
      AW: Rückerstattung: Anlage KA

      Ja, was KA-Steuern sind, wird uns wohl nicht verraten werden...

      Die Erstattung ist mutmaßlich im Rahme der Einkommensteuererklärung möglich.

      Damit gilt das immer wieder gesagte:

      Wenn noch keine Steuererklärung abgegeben wurde, noch kein Steuerbescheid aufgrund einer Schätzung erfolgte bzw. dieser Steuerbescheid aber noch zu korrigieren wäre und

      - Steuererklärungspflicht bestand: 7 Jahre Zeit, also für 2005 kann man jetzt noch die Einkommensteuererklärung einreichen oder

      - keine Steuererklärungspflicht bestand: 4 Jahre Zeit, also für 2008 kann man jetzt noch die Einkommensteuererklärung einreichen.

      Das heißt, für frühere Jahre geht es auch, mit Einkommensteuerbescheiden muß jedoch nicht mehr unbedingt gerechnet werden, da die Festsetzungsfrist im Prinzip abgelaufen ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Rückerstattung: Anlage KA

        Anlage ka, keine Ahnung.
        Rückwärts ab 2008 vielleicht, 2007 ist verjährt.

        Warum fragt Dein Bekannter nicht selbst?
        Leistest Du etwa Steuerhilfe?
        Zuletzt geändert von stiller; 14.04.2012, 22:18. Grund: Bekannter
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Rückerstattung: Anlage KA

          Hatte mich wohl etwas falsch ausgedrückt, sorry.
          Natürlich waren Kapital-Ertragssteuern gemeint
          Zur Unfallrente: Da sie steuerfrei ist, zählt nur die K-steuer als Einkommen.
          Warum der Bekannte nicht selber fragt:
          Durch einen schweren Autounfall ist er sehr stark körperlich behindert, hat auch sprachliche Probleme und keinen PC.
          Er ist seit 1999 geschieden und seitdem keine Steuer- Erklärung mehr abgegeben.
          Vielen Dank für die Antworten bisher.
          MfG.
          jonny.m

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