Hallo, kann mir jemand helfen
Ich habe mit der letzte Steuererklärung (f. 2011) festgestellt, dass ich bei der
Günstigerprüfung KAP f. 2009 u. 2010 kein Kreuz in der Steuererklärung gemacht
habe (aus Unwissenheit). Ein Schreiben an das Finanzamt (April 2012) wurde
abgelehnt. Das Einkommen ist aber so niedrig, dass die Kapitalertragsteuer sich
mindern würde. Die Steuererklärung wurde immer online versendet u. alle
Kapitalerträge wurden erklärt.
Kann man da noch etwas machen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Ich habe mit der letzte Steuererklärung (f. 2011) festgestellt, dass ich bei der
Günstigerprüfung KAP f. 2009 u. 2010 kein Kreuz in der Steuererklärung gemacht
habe (aus Unwissenheit). Ein Schreiben an das Finanzamt (April 2012) wurde
abgelehnt. Das Einkommen ist aber so niedrig, dass die Kapitalertragsteuer sich
mindern würde. Die Steuererklärung wurde immer online versendet u. alle
Kapitalerträge wurden erklärt.
Kann man da noch etwas machen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
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