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Anlage U - Das wird einem auch echt schwer gemacht!

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    Anlage U - Das wird einem auch echt schwer gemacht!

    Bin frisch geschieden und bitte um Hilfe.

    Zunächst muß man verstehen, daß Anlage U und Anlage Unterhalt zwei verschiedene Sachen sind.
    - Anlage U muß die Ex-Frau unterschreiben, kommt in 2facher Ausfertigung zum Finanzamt
    - Anlage Unterhalt liegt meiner Steuererklärung bei, enthält dann die Daten aus der Anlage U (oder aus den AnlagenU aller Exfrauen )
    ?habe ich das richtig verstanden?

    Nachdem ich aus dem Elsterprogramm die Anlage U nicht erhalten kann und mir da auch keine Hilfe angeboten wird, habe ich im Bayrischen Landesamt die Datei runterladen können. unter Formulare/EKSt2011/Anlage U
    Da steht drauf: "Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite."
    Auf der letzten Seite stehen aber keine Erläuterungen (wahrscheinlich nur auf dem Papierformular vorhanden).
    ?Wie komme ich da ran?

    Im Scheidungsjahr 2011 habe ich nach der Scheidung ab Oktober einen anderen Unterhalt gezahlt, als die Monate vorher, also im Jahr 2011 den Betrag X1
    in 2012 kommt der Betrag X2 zusammen
    in 2013 zahle ich vereinbarungsgemäß nur den Betrag X3
    ab 2014 zahle ich nichts mehr.
    ?Muß für jedes Jahr eine neue Anlage U angefertigt werden?
    ?Muß meine Ex diese Zustimmung für 2014 dann widerrufen, damit ich nicht weiter Sonerausgaben abziehen kann? (wenn sie mir nicht traut)?

    Danke
    Martin Heinz
    Zuletzt geändert von martinheinz; 19.04.2012, 20:23.

    #2
    AW: Anlage U - Das wird einem auch echt schwer gemacht!

    Hallo Martin,

    warum in Bayern gesucht wird, ist mir schleierhaft: www.formulare-bfinv.de ;-)

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/0/form/erlaeuterung_u_10.pdf?%24returnTo=https%3A%2F%2Fww w.formulare-bfinv.de%2Fffw%2Fform%2Fdisplay.do%3F%2524context% 3D0&%24context=0

    Dieser Link enthält Deine gewünschte Seite.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 19.04.2012, 20:17. Grund: schleier
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage U -Das war keine Lösung

      Danke für die Antwort, aber:

      Der Link funktioniert nicht.

      Bayern ist für mich zuständig und die Frage nach dem Bundesland war erstmal da.

      Der Link funktioniert nicht.
      Wenn ich auf https://www.formulare-bfinv.de suche bekomme ich auch die Anlage U ohne Erläuterungen.

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        #4
        AW: Anlage U - Das wird einem auch echt schwer gemacht!

        wenn du dort die anlage U aufmachst gibt es in dem sich oeffnenden formular oben links einen button... was passiert wenn du da drauf klickst?

        imho hat die anlage UNTERHALT nichts damit zu tun. nur anlage U ist auszufuellen...

        PS: achja und natürlich fuer jedes jahr erneut.

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          #5
          AW: Anlage U - Das wird einem auch echt schwer gemacht!

          Danke Falzo, das habe ich übersehen.
          Jetzt verstehe ich einiges mehr.

          Aber die Zustimmung der Ex ist unbefristet gültig - sie muß vor Jahresbegin widerrufen - so steht es drin.

          Martin Heinz

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