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Umsatzsteuer zurückbekommen - Schweiz - Wie?

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    Umsatzsteuer zurückbekommen - Schweiz - Wie?

    Guten Tag alle,

    Folgender Sachverhalt:

    Ich lebe in der Schweiz.
    Ich habe in DE Computerteile bestellt, und diese nach Deutschland, nahe an der Schweizer Grenze, liefern lassen. Nun möchte ich es selbstständig über die Schweizer Grenze bringen, damit spare ich fast 150 Euro Versands- und Zollbearbeitungskosten. Leider habe ich jetzt vom Shop erfahren das diese Keine Steuern zurückzahlen, egal wie man das machen wolle. Nur wenn man direkt ins Ausland bestellt werden keine Steuern erst berechnet.
    Die sagen der Zoll muss mir das auszahlen, was ja nicht so ist, da der Zoll kein Geld rausgibt.
    Irgendwo muss das (mein) Geld ja zu holen sein.

    Da es sich hierbei um ein ziemlich grosser Betrag handelt bin ich sehr bemüht das Geld zurückzubekommen, ich habe jedoch das Gefühl, ich bewege mich kein cm., selbst nach X Anrufe, Emails und Google.

    Villeicht kann mir einer hier ja helfen.

    Für Tips oder sonstige Hilfe bedanke ich mich schoim Voraus.

    Grüsse

    #2
    AW: Umsatzsteuer zurückbekommen - Schweiz - Wie?

    Meiner Meinung nach hat das normalerweise keine umsatzsteuerliche Auswirkung, wenn eine Privatperson etwas von Deutschland in die Schweiz bringt. Auch mit Elster hats nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer zurückbekommen - Schweiz - Wie?

      Eine mögliche Rückerstattung kann nur durch den Händler erfolgen, bei dem die Ware gekauft wurde, da die Steuerbefreiung ausschließlich für den Unternehmer gilt,
      ...
      Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht!
      (aus: http://www.bern.diplo.de/contentblob/2749774/Daten/834329/Downl_D_Merkb_MWST.pdf )

      ergo, wenn der haendler sich querstellt beim erstatten, siehts wohl schlecht aus.

      der zoll bestaetigt ggf. die ausfuhr, evtl. gibts da nen formular oder ne bescheinigung, die man ggf. an den shop schicken kann...
      der shop braucht einen ausfuhrbeleg, um sich seinerseits die umsatzsteuer vom finanzamt zurueckzuholen.

      eine PFLICHT fuer den unternehmer, auf diesem wege mehrwertsteuer nach ausfuhr zu erstatten, gibt es laut der quelle oben jedoch NICHT...

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