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Steuerberechnung Kinderfreibeträge

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    Steuerberechnung Kinderfreibeträge

    Hallo an Alle!
    Ich habe die Steuererklärung mit KONZ Steuer gemacht und ebenfalls mit Elstern. Es ergeben sich Abweichungen bei den Kinderfreibeträgen. Die Günstigerprüfung wird beachtet.

    Es liegt eine geschiedene Ehe vor. Zwei gemeinsame Kinder wohnen bei der Ex Ehefrau und eines bei meinem Mann. Die Kinder sind minderjährig und es bestand lediglich bei einem Anspruch auf Kindergeld. Laut KONZ Steuer ist die Berücksichtigung der Freibeträge günstiger. Es werden Freibeträge in Höhe von 11.832 EURO für die Kinder berücksichtigt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
    Elster berücksichtigt diese jedoch nur bei der Berechnung des Soli. Beim zv Einkommen wird nur der Freibtrag abgezogen für das in unserem Haus lebende Kind.
    Wo liegt der Fehler? Die Formulare sind gleich ausgefüllt worden.

    #2
    AW: Steuerberechnung Kinderfreibeträge

    Ist die Berechnung des zu versteuernden Einkommens ansonsten identisch?

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      #3
      AW: Steuerberechnung Kinderfreibeträge

      Ja. Zu verst. Einkommen und auch Soli stimmen mit meinem Steuerprogramm überein.

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        #4
        AW: Steuerberechnung Kinderfreibeträge

        Zitat von mherda Beitrag anzeigen
        Es liegt eine geschiedene Ehe vor. Zwei gemeinsame Kinder wohnen bei der Ex Ehefrau und eines bei meinem Mann.
        Ich wollts jetzt noch mal aufdröseln. Ich schaffs aber nicht. Wer bist *Du*? Es gibt ja eine geschiedene Ehe, Du bist offensichtlich *jetzt* mit dem geschiedenen Mann verheiratet? Du selber hast keine Kinder?

        Zitat von mherda Beitrag anzeigen
        Die Kinder sind minderjährig und es bestand lediglich bei einem Anspruch auf Kindergeld.
        Für minderjährige Kinder besteht *immer*! Anspruch auf Kindergeld.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung Kinderfreibeträge

          Ja ist irgendwie doof geschrieben...
          Also am besten ganz neutral. Eine geschiedene Ehe liegt vor aus der drei Kinder hervorgingen. Das erste und älteste Kind lebt beim Vater, die beiden jüngeren Kinder bei der Mutter. Weitere Kinder gibt es nicht. Ich mache die Steuererklärung des Vaters. Bei ihm wurde in der Steuererklärung von Elster nur der Freibetrag für das älteste bei ihm lebende Kind bei der Berechnung der ESt abgezogen und zwar in Höhe von EUR 4.824 (voller Betreuungs- und Ausbildungsfreibetrag und halber Kinderfreibetrag). Mein Steuerprogramm hat hingegen Freibeträge für 3 Kinder in Höhe vo nEUR 11.832 (3x2184 und 1x2640 und 2x1320) abgezogen. Diesen Betrag hat Elster auch bei Berechnung des Soli abgezogen. Die Günstigerprüfung ergibt, dass es besser ist den Freibetrag zuerhalten weil der Vater nur Anspruch auf Kindergeld für das älteste Kind hat.
          Hoffentlich war das jetzt verständlicher...
          Wo liegt denn nur der Fehler

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