Hallo an Alle!
Ich habe die Steuererklärung mit KONZ Steuer gemacht und ebenfalls mit Elstern. Es ergeben sich Abweichungen bei den Kinderfreibeträgen. Die Günstigerprüfung wird beachtet.
Es liegt eine geschiedene Ehe vor. Zwei gemeinsame Kinder wohnen bei der Ex Ehefrau und eines bei meinem Mann. Die Kinder sind minderjährig und es bestand lediglich bei einem Anspruch auf Kindergeld. Laut KONZ Steuer ist die Berücksichtigung der Freibeträge günstiger. Es werden Freibeträge in Höhe von 11.832 EURO für die Kinder berücksichtigt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
Elster berücksichtigt diese jedoch nur bei der Berechnung des Soli. Beim zv Einkommen wird nur der Freibtrag abgezogen für das in unserem Haus lebende Kind.
Wo liegt der Fehler? Die Formulare sind gleich ausgefüllt worden.
Ich habe die Steuererklärung mit KONZ Steuer gemacht und ebenfalls mit Elstern. Es ergeben sich Abweichungen bei den Kinderfreibeträgen. Die Günstigerprüfung wird beachtet.
Es liegt eine geschiedene Ehe vor. Zwei gemeinsame Kinder wohnen bei der Ex Ehefrau und eines bei meinem Mann. Die Kinder sind minderjährig und es bestand lediglich bei einem Anspruch auf Kindergeld. Laut KONZ Steuer ist die Berücksichtigung der Freibeträge günstiger. Es werden Freibeträge in Höhe von 11.832 EURO für die Kinder berücksichtigt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
Elster berücksichtigt diese jedoch nur bei der Berechnung des Soli. Beim zv Einkommen wird nur der Freibtrag abgezogen für das in unserem Haus lebende Kind.
Wo liegt der Fehler? Die Formulare sind gleich ausgefüllt worden.
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