Tach, allerseits,
ich frage mich jetzt ernsthaft, worin der Vorteil einer elektronisch erstellten/abgegebenen StErkl. liegt.
Bearbeitungszeiten:
2008 > 3 Monate > Softwareprobleme beim FA
2009 > 2 Monate > Sachbearbeiter FA erkrankt
2010 > 3 Monate > Unterlagen vom FA "versehentlich auf einen falschen Stapel gelegt"
2011 > seit 8 Wochen Funkstille
Da ich seit letztem Jahr wieder Vorauszahlungen leisten darf, wenn auch nicht allzu hohe,
würde ich gern einen aktuellen Bescheid haben. Nach der Vorberechnung müßte die Vorauszahlungspflicht wieder beendet sein.
Den letzten Termin hatte ich vergessen, das FA aber nicht: Mahnung !
Macht es Sinn, sich zu beschweren, evtl. beim FA-Vorsteher?
ich frage mich jetzt ernsthaft, worin der Vorteil einer elektronisch erstellten/abgegebenen StErkl. liegt.
Bearbeitungszeiten:
2008 > 3 Monate > Softwareprobleme beim FA
2009 > 2 Monate > Sachbearbeiter FA erkrankt
2010 > 3 Monate > Unterlagen vom FA "versehentlich auf einen falschen Stapel gelegt"
2011 > seit 8 Wochen Funkstille
Da ich seit letztem Jahr wieder Vorauszahlungen leisten darf, wenn auch nicht allzu hohe,
würde ich gern einen aktuellen Bescheid haben. Nach der Vorberechnung müßte die Vorauszahlungspflicht wieder beendet sein.
Den letzten Termin hatte ich vergessen, das FA aber nicht: Mahnung !
Macht es Sinn, sich zu beschweren, evtl. beim FA-Vorsteher?
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