Job als einmalige Inventurhilfe in Steuererklärung angeben?

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  • mevarick
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2012
    • 2

    #1

    Job als einmalige Inventurhilfe in Steuererklärung angeben?

    Hallo,
    meine Frau hatte einen Minijob (3Monate lang)- wie ich verstanden habe brauche ich diesen auch nicht in der Steuereklärung angeben da paschal 2% besteuert. Des weiteren hat Sie noch bei einer Inventur geholfen (ca 60€ einmalig). Muss ich das in der gemeinsamen Erklärung irgendwo angeben und wenn ja wo - es geht um 2010.
    Vielen Dank.
  • Gast

    #2
    AW: Job als einmalige Inventurhilfe in Steuererklärung angeben?

    Es ist richtig, ein Minijob muss nicht angegeben werden. Bezüglich der Inventur: wenn dies kein Minijob war, dann evtl. Anlage N.

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