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Frage zur Rückerstattung?!?

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    Frage zur Rückerstattung?!?

    Hallo Freunde,

    leider bin ich ein Laie bez. der Steuerklärung und hätte mal ne Frage:

    Im Bescheid von 2009 hatte ich:

    Festgesetzt 11.049€
    Steuerabzug 11.729€

    zurück kamen mit Kirche und Soli ca. Restguthaben 830€



    Im Bescheid von 2010 hatte ich

    Festgesetzt 12.131€
    Steuerabzug 14.313€

    zurück kamen mit Kirche und Soli ca. Restguthaben 2430€



    im Prinzip gebe ich jährlich nur meine Kilometer zur Arbeit an und mehr nicht.
    Bez. Arbeitstagen hatte sich nichts geändert.

    Den einzigen größeren Unterschied den ich im Bescheid in 2009 und 2010 erkennen konnte war bei:

    2009 Summe abzugsfähigen Sonderausdgaben 3341€
    2010 Summe abzugsfähigen Sonderausdgaben 9246€

    Kann mir jemand erklären warum, oder wodurch so ein großer Sprung in 2010 drin war??

    Ist das eine oder das andere nicht korrekt??

    Telefonisch bekam ich heute beim FA raus das für 2011 ein Rest von um die 1000€ zurückkommt.

    P.S. Bin unverheiratet und keine Kinder!.
    Gruß
    Zuletzt geändert von Rainbow; 24.04.2012, 22:06.

    #2
    AW: Frage zur Rückerstattung?!?

    Zitat von Rainbow Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand erklären warum, oder wodurch so ein großer Sprung in 2010 drin war??
    Ich vermute mal dass Du 2010 höhere Sonderausgaben hattest :-o

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      #3
      AW: Frage zur Rückerstattung?!?

      Hi Elefant,

      habe hier beide Bescheid von 2009 und 2010 liegen, aber steige nicht durch.

      Das einzige was mir auffällt ist in das in 2009 im Bescheid auf der Rückseite in den Sonderausgaben die Beiträge der Pflegeversicherung, Summe Pflegeversicherung nicht drin sind.

      In 2010 ist der Block ab Sonderausgaben größer.
      Beiträge Pflege-, Summe Pflegeversicherung sind hier drin??

      Aber wie gesagt eigentlich ändert sich bei mir von jahr zu jahr eigentlich nix.
      Gleiche Firma seit 18 Jahren, gleicher Weg, etc.

      Gruß

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        #4
        AW: Frage zur Rückerstattung?!?

        Ab 2010 kommt eine Gesetzesänderung beim Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen zum Tragen. Diese sind jetzt voll abzugsfähig. In den früheren Jahren war der Abzug dieser Beiträge durch Höchstbeträge begrenzt. Dies wird der Grund für die höhere Erstattung sein.

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          #5
          AW: Frage zur Rückerstattung?!?

          Hi, ja glaub das habe ich auch gelesen, aber frage mich warum jetzt aktuell nur ein 1000er unterwegs ist obwohl sich zu letzt Jahr nichts groß geändert hat. Muss mal abwarten bis der Bescheid die Tage kommt und dann genau 2010 und 2011 vergleichen.

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Rückerstattung?!?

            Hi,

            stimmt – hab nochmal nachgesehen.

            Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit waren 2009 - 51.000€
            in 2010 waren es knapp 60.000€

            In 2011 wo ich aktuell auf den Bescheid warte waren es knapp 70.000€

            Aber warum 2009 800€ zurück kamen, und 2010 2.500€ und 2011 an die 1000€ erwartet werden, verstehe ich nicht.

            Gruß

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              #7
              AW: Frage zur Rückerstattung?!?

              Uff ich werd nicht schlauer, aber wie gesagt in Thema Steuern steht mir das Fragezeichen im Gesicht geschrieben.

              Was in dem 2010er Bescheid noch drin steht, jedoch nicht im 2009er:

              Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

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                #8
                AW: Frage zur Rückerstattung?!?

                naja neben der Änderung der Einkommenshöhe, die den Steuersatz verändert, sind halt jedes Jahr auch andere gesetzliche Regelungen zu beachten. Seit 2010 können die Krankenversicherungsbeiträge unbeschränkt das Einkommen mindern. Andere Versicherungen wirken sich dann nur noch aus, wenn die Höchstbeträge nicht schon mit der KV erreicht wurden. 2009 war das noch anders. Vorjahresvergleiche helfen da wirklich nur bedingt weiter.

                @bobobaer: Sehr schöner Vergleich!

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