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Anlage R

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    Anlage R

    Bitte um Hilfe. in Zeile 6 der Anlage R schreibe ich den steuerfreien Teil der Rente von 2005.-

    2.Frage: Zeile 7 Beginn der Rente 15.10.2003 davor
    Zeile 8 von 01.04.1993
    Zeile 9 bis 15.10.2003 gab es Berufsunfähigkeitsrente
    es heißt dann immer rot unterlegt: das Rentenende der 1. vorhergehenden Rente liegt vor dem 01.01.2005, als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab 01.01.2005 berücksichtigt werden.
    Danke .

    #2
    AW: Anlage R

    In Zeile 6 gehört nicht der steuerfreie Teil der Rente, sondern der Rentenanpassungsbetrag. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bruttorente 2011 und der aus 2005.
    Die Felder Zeile 8 und 9 bleiben frei. Außerdem spielen sie in Ihrem Fall eh keine Rolle.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Anlage R

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie weiß das System dann überhaupt den steuerfreien Teil der Rente? In 11 habe ich den Prozentsatz der Öffnungsklausel eingetragen.
      Danke

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        #4
        AW: Anlage R

        Haben sie den Einkommensteuerbescheid 2010 noch? Der dort unter den SONSTIGEN EINKÜNFTEN aufgeführte steuerfreie Teil der Rente entspricht der Häfte der Rente 2005.
        Beispiel:
        Steuerfreier Teil der Rente 10.000.
        Daraus ergibt sich eine Rente von 20.000 für das 1. Rentenjahr.
        Rente 2011 betrug 21.000.
        Der Rentenanpassungsbetrag 2011 beträgt somit 21.000 - 20.000 = 1.000.
        Man hätte es auch einfacher machen können, dann hätte es aber jeder verstanden.

        Zur Öffnungsklausel kann vielleicht ein anderer was sagen.
        Gruß Bolletax

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage R

          Herzlichen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.

          Gruß helga37

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            #6
            AW: Anlage R

            In 98 % der Fälle: Finger weg von einer Eintragung bei der Öffnungsklausel !!! Wenn Sie sich die Programmhilfe zur Öffnungsklausel anschauen, werden Sie mit ziemlich großer Sicherheit feststellen, dass da keine Eintragung rein darf, da Sie vermutlich nicht in mindestens 10 Jahren Rentenversicherungsbeiträge OBERHALB des HÖCHSTbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

            Nur weil das die einzige Stelle mit einem Prozentbetrag auf dem Formular ist, heißt das ja nicht, dass Sie da etwas eintragen sollen.

            Wie Bolletax schon gesagt hat, errechnet sich das Programm den steuerfreien Betrag aus der Rentenhöhe, dem Rentenanpassungsbetrag und dem Jahr des Rentenbeginns.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage R

              Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich werde jetzt die Daten an das Finanzamt übermitteln. Wie lange dauert diese Übermittlung an das Finanzamt? Ich möchte die unterschriebene komp.Steuererklärung persönlich abgeben u. dazu müßen die Daten ja schon beim Finanzamt sein.
              Herzlichen Dank helga37

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                #8
                AW: Anlage R

                Hallo helga37,

                wenn du erfolgreich übermittelt hast und die Erklärung ausdruckst, unterschreibst und deinem Finanzamt bringst oder schickst ist die Sache für dich erledigt.
                Bis die Daten verarbeitet sind und das Finanzamt darauf zugreifen kann, da können schon ein oder zwei Tage vergehen.
                Es gibt zwei große Annahmestellen in Deutschland die sogenannten Clearingstellen in Düsseldorf und Münschen, von dort erfolgt die Verteilung der Datenlieferungen auf die Rechenzentren der einzelnen Bundesländer und von dort wieder an die jeweiligen Finanzämter.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage R

                  Vielen, Dank für die tolle Hilfe. Jetzt noch eine Kleinigkeit."Ja, ich will die Abholung...Ich denke ich kreuze lieber : Nein, ich benötige.... an. Stimmt der Steuerbescheid, den ich ja zugeschickt bekomme, nicht mit meiner Berechnung überein, gehe ich direkt selbst zum Finanzamt.
                  Danke helga37

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                    #10
                    AW: Anlage R

                    Hallo Helga37,

                    wenn Du ja ankreuzt, kannst Du die erklärten Zahlen mit denen des FA gegenüberstellen und vergleichen, wo ggfs. abgewichen wurde.
                    Vielleicht ersparts Du Dir dadurch den Gang zu FA. ;-)

                    Gruss stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Anlage R

                      Hallo Stiller,

                      vielen Dank. Ich habe den Rat angenommen.

                      Gruß helga37

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                        #12
                        AW: Anlage R

                        Bitte,

                        demnaechst s(S)tiller ;-(
                        Zuletzt geändert von stiller; 26.04.2012, 21:59. Grund: t
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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