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Verlustvortrag

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Verlustverrechnung ist kein Wunschkonzert. Sie müssen zunächst die negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften verrechnen. Verbleibt dann ein negativer Betrag, können Sie diesen ggf. zurücktragen oder vortragen.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Hallo,

    was Du möchtest, ist nicht unbedingt das, was Du darfst.

    Kläre erstmal, das Ob (mit Hilfe eines StB, LStHV oder im Selbststudium), dann könnten wir das Wie vielleicht klären.

    Mir fallen zu Deinem Thema nur als Stichwort horizontaler oder vertikaler Verlustausgleich ein.
    Ja, das Steuerrecht ist recht kompliziert. Hier im Forum findest Du die Ausfüller der Steuererklärung aber keine Steuerberatung.

    Und nur mal so einen Verlust in ein anderes Jahr verschieben, weil er sich im laufenden Jahr nicht auswirken würde, geht nicht.

    Bitte.

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  • Kessel
    Ein Gast erstellte das Thema Verlustvortrag.

    Verlustvortrag

    Hallo,
    ich habe Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit. Bei dem Gewerbe ergibt sich ein Verlust, den ich aber nicht mit der aktuellen Lohnsteuer verrechnen möchte, sondern als Verlustvortag ins nächste Jahr mitnehmen möchte. Wo trägt man das ein, damit kein Minusbetrag entsteht sondern einfach eine 0?
    Vielen Dank
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