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Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

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    Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

    Hallo Forummitglieder, ich verzweifle mit folgender Fehlermeldung beim elektronischen Versand meiner Steuererklärung aus "Steuer Sparerklärung":

    Plausi: 2003907
    Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nr. 24 a/b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden (Stpfl./Ehemann).


    Alle Felder habe ich analog der Bescheinigung ausgefüllt. Weiß jemand Rat?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

    Was steht denn in den Zeilen KONKRET drinnen und was ist Ihr KONKRETER Versicherungsstatus ? Wahrscheinlich hat ihr Arbeitgeber einen Fehler in der Lohnbuchhaltung, die auf die Lohnsteuerbescheinigung durchschlägt. Vielleicht im Ausnahmefall aber auch nicht.

    KONKRETE Antwort im Moment daher: Nein, kein Rat, wir können nicht hellsehen, welche der 1000 möglichen Hintergründe in Ihrem Fall eine Rolle spielen ... :-)

    Unabhängig davon: Was hat das eigentlich mit dem Forumthema "Sicherheit" zu tun ? Sie haben sich von allen passend oder halbwegs passenden Unterforen das falscheste ausgesucht ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

      Hallo,

      ich bin auf den gleichen Fehler gestoßen und habe inzwischen die Ursache bei mir herausgefunden: Es liegt am Beihilfe-Tarif der Krankenversicherung. Da die Beihilfe im Krankheitsfall ja einen Teil der Kosten direkt trägt, übernimmt der Arbeitgeber keine Zuschüsse zur privaten KV wie bei einer Vollversicherung. Dadurch steht in den Zeilen 24a und 24b jeweils 0,00 Euro. Zur Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber jedoch einen Teil der Beiträge, und diese erscheinen in Zeile 24c.

      Diesen Zusammenstand scheint ELSTER nicht zu kennen, wenn Zuschüsse zur PV gezahlt werden MÜSSEN auch Zuschüsse zur KV gezahlt werden. Punktum! Böse Zungen werden behaupten, daß die Beihilfe ja sowieso ganz abgeschafft werden soll und die Finanzämter hier vorauseilenden Gehorsam leisten ;-)

      Meine Lösung zu diesem Problem war: Formulare klassisch ausdrucken, per Post senden und auf den Fehler hinweisen.

      Viele Grüße

      Werner

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

        Ganz blöde Frage: Wieso übernimmt dann nach Ihrer Logik der AG einen Teil der Pflegeversicherungsbeiträge ? Die Beihilfe übernimmt auch einen Teil der Pflegekosten, so dass mir das nicht schlüssig erscheint. Zumindest in Hessen ist das so.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

          Vielen Dank für die Antworten und Sorry dass ich es im falschen Bereich gepostet hab! Mit der zweiten Antwort kann ich schon mehr anfangen, da ich es auch auf einen Fehler im System schiebe, schließlich sind die Werte GENAU wie in den Bescheinigungen ausgeführt. Nur die Lösung gefällt mir überhaupt nicht, es muss eine Datenübertragung möglich sein. Übrigens hab ich die volle Fehlermeldung angegeben, mehr Spuckt das Programm leider nicht aus... Für weitere Anregungen danke ich sehr, z.B. wen könnt ich kontaktieren um das Problem weiter zu eruieren - das Finanzamt, Elster-Hotline? Gruß

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            #6
            AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

            NOCHMAL: Natürlich kann es ein Programmfehler sein. Aber: Wieso übernimmt dann nach Ihrer Logik der AG einen Teil der Pflegeversicherungsbeiträge ? Die Beihilfe übernimmt auch einen Teil der Pflegekosten, so dass mir das nicht schlüssig erscheint. Zumindest in Hessen ist das so.

            M.E. ist es wahrscheinlicher, dass der Arbeitgeber Quatsch gemacht hat und Sie das konsequentermaßen übernommen haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

              Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass zu dieser Fehlermeldung selten, auch auf Nachfrage, die Information gegeben wird, ob der Versicherungsstatus in der KV pflicht-/freiwillig GKV-/privat versichert/Beihilfe und in der PV pflicht-/freiwillig GKV-/privat versichert/Beihilfe ist.

              Jedenfalls geht ElFo anscheinend davon aus, dass jemand, der entweder steuerfreie Zuschüsse zur freiwilligen GKV (24a) oder zur privaten KV (24b) hat, auch entsprechende Zuschüsse zur Pflegeversicherung (24c) bekommt. Auch bei Beihilfeberechtigten, die nur eine halbe PKV abschließen, und der AG-Anteil nicht über Zuschüsse sondern Beihilfe erfolgt (24b also leer), erfolgt i.A. auch zur Pflegeversicherung eine Beihilfe, 24c bleibt also auch leer.

              Die Logik ist also anscheinend:
              (24a entweder oder 24b) genau dann wenn 24c

              Berichte von Ausnahmen gab es im Forum, nach langem Nachfragen, wo aufgrund irgendwelcher tarifvertraglicher Regelungen in der KV Beihilfeanspruch, bei der PV aber Anspruch auf Zuschüsse bestanden. Da geht die Prüfung in ElFo fehl.

              Genauso gab es hier aber Fälle, wo der AG geschlampt hat, bis hin dazu, dass der AG bei pflichtversicherten den AG-Anteil zur KV in 24a auswies.

              Wer sich also auskennt, wird sich angesichts der i.A. spärlichen Informationen hüten, konkret etwas zu empfehlen, da geraten natürlich mit Halbwissen gegebene Antworten, ElFo ist falsch, ich gebe auf Papier ab, in den Vordergrund.

              Wenn man sich denn absolut sicher ist, ich war beihilfeberechtigt in der KV, aber hatte Zuschüsse zur PV, muss man ElFo leider überlisten, denn Eintrag in 24c bedingt 24a oder 24b (beide zusammen wäre wieder unplausibel), was wegen Beihilfe i.A. auf eine 0 in 24b hinaus läuft. Aber wie gesagt, man kann wirklich ein Ausnahmefall sein, aber genausogut darf man gerne auch beim Abtippen der LStB den Verstand einschalten, ob man da nichts Falsches abtippt.

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                #8
                AW: Fehlermeldung bei Datenübermittlung:Plausi 2003907

                Hallo,

                also bei uns in NRW ist das wie geschildert: ich bin Angestellter (KEIN Beamter) im öffentlichen Dienst (Stadt Köln, kein Landesbediensteter) und erhalte im Krankheitsfall Beihilfe plus Leistungen aus der privaten KV, in der ich die nicht erstatteten Prozentpunkte abgesichert habe.

                Außerdem zahlt der Arbeitgeber brav jeden Monat "Zuschuß zur privaten PV", steht genau so im Gehaltszettel.

                Schöne Grüße

                Werner

                @picard777: Nicht die Poster durcheinander bringen ;-)

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