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... denn es zertifiziert sich nur der DATENÜBERMITTLER, der in Eurem Falle ZUFÄLLIG einer der beiden Ehegatten ist, aber durchaus auch der Ur-Opa oder der Nachbar sein könnte. Wenn es der Ur-Opa WÄRE, bräuchtet Ihr euch somit überhaupt nicht zu registrieren, ggf. aber der Ur-Opa.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Wenn ich also die ELSTAM-Daten abfragen will für mich und meine Frau, m u s s ich separate Benutzerkonten einrichten, korrekt? Denn wie sollte ich zwei Steuer-ID über ein Benutzerkonto führen?
Danke und Gruß
Lothar
Nein, 2 Benutzerkonten helfen und bringen dir nichts. Du kannst in deinem Benutzerkonto auch den Datenabruf für deine Frau und auch für weitere Personen beantragen.
Das Benutzerkonto ist die eine Sache, der Datenabruf eine andere, die immer zusätzlich beantragt werden muss und kann
FALSCH! Ich habe die Frage nicht richtig gelesen! Für den Abruf der ELSTAM-Daten braucht jeder Lohnsteuerpflichtige ein eigenes Benutzerkonto!
Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2015, 18:16.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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