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Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

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    Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

    Bei einer Elster-Datenübertragung ohne Authentifizierung wurde ein Formular erzeugt, dass von meiner Frau und mir unterschrieben und per Post ans zuständige Finanzamt geschickt werden musste. Nun haben meine Frau und ich jeweils ein Authentifizierungszertifikat beantrag und erhalten.

    Bei der Übertragung der aktuellen Steuererklärung wurde aber nur EIN (1) Zertifikat abgefragt. Im Prinzip bedeutet das formalrechtlich, dass nur einer von uns die Steuererklärung unterschrieben hat. Da der Hauptvordruck nur noch für die "eigenen Unterlagen" bestimmt ist, fehlt dem Finanzamt nun aber die zweite Unterschrift.

    Damit kann eine Ehefrau oder ein Ehemann im Namen seines Partners eine Steuererklärung abgeben ohne die notwendige formaljuristische Vollmacht des Partners.

    Ist das ein Fehler im System? Oder übersehe ich hier irgendwas?

    #2
    AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

    Zitat von NobodyNo Beitrag anzeigen
    Bei einer Elster-Datenübertragung ohne Authentifizierung wurde ein Formular erzeugt, dass von meiner Frau und mir unterschrieben und per Post ans zuständige Finanzamt geschickt werden musste. Nun haben meine Frau und ich jeweils ein Authentifizierungszertifikat beantrag und erhalten.

    Bei der Übertragung der aktuellen Steuererklärung wurde aber nur EIN (1) Zertifikat abgefragt. Im Prinzip bedeutet das formalrechtlich, dass nur einer von uns die Steuererklärung unterschrieben hat. Da der Hauptvordruck nur noch für die "eigenen Unterlagen" bestimmt ist, fehlt dem Finanzamt nun aber die zweite Unterschrift.

    Damit kann eine Ehefrau oder ein Ehemann im Namen seines Partners eine Steuererklärung abgeben ohne die notwendige formaljuristische Vollmacht des Partners.

    Ist das ein Fehler im System? Oder übersehe ich hier irgendwas?

    Die Authentifizierung ersetzt die Unterschrift..

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      #3
      AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

      Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
      Die Authentifizierung ersetzt die Unterschrift..
      Eben, aber EINE Authentifizierung kann nicht ZWEI Unterschriften ersetzen. Im Prinzip muss Elster vor einer authentifizierten Datenübertragung zwei (2) Zertifikate [Ehemann + Ehefrau] verlangen. Elster gibt sich aber mit einem (1) Zertifikat zufrieden!

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        #4
        AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

        Zitat von NobodyNo Beitrag anzeigen
        Eben, aber EINE Authentifizierung kann nicht ZWEI Unterschriften ersetzen. Im Prinzip muss Elster vor einer authentifizierten Datenübertragung zwei (2) Zertifikate [Ehemann + Ehefrau] verlangen. Elster gibt sich aber mit einem (1) Zertifikat zufrieden!

        EINE Authentifizierung ersetzt ZWEI Unterschriften.

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          #5
          AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

          StDÜV lesen.

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            #6
            AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

            Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
            EINE Authentifizierung ersetzt ZWEI Unterschriften.
            Dass das aktuell so ist, habe ich auch begriffen. Das bedeutet aber nicht, das es richtig ist!

            Formalrechtlich ist das aber absoluter Unfug. Eine Steuererklärung eines Ehepaares benötigt ZWEI Unterschriften. Der Gesetzgeber fordert, dass die Steuererklärung "eigenhändig zu unterschreiben" ist. Also gilt das 4 Augenprinzip. Mit der aktuellen Elsterversion wird das aber ausgehebelt. Hier reicht EINE Unterschrift. Meiner Meinung nach ein Verstoß gegen die Abgeabeordnung.

            Vergleiche: "Steuererklärungen sind im allgemeinen eigenhändig zu unterschreiben. Eigenhändigkeit einer Unterschrift bedeutet, daß sie „von der Hand” des Steuerzahlers stammen muß. Nur wenn der Steuerzahler infolge eines körperlichen oder geistigen Zustands oder durch längere Abwesenheit an der eigenhändigen Unterschrift gehindert ist, ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten erlaubt . In diesem Fall ist die Bevollmächtigung für das Finanzamt erkennbar offenzulegen , i. d. R. ist dem Finanzamt eine Originalvollmacht vorzulegen. Das bedeutet, daß das in einem Steuergesetz bestimmte Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift nicht erfüllt ist, wenn die Unterschrift in verdeckter Stellvertretung in der Weise erfolgt, daß ein Bevollmächtigter mit dem Namen des Steuerzahlers ohne jeden Zusatz oder sonstigen Hinweis auf eine Bevollmächtigung unterschreibt ( Vollmacht ).

            Link zur Entscheidung

            BFH, Urteil v. 7. 11. 1997, VI R 45/97." http://bit.ly/1m9Y5Ch

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              #7
              AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

              @ NobodyNo

              Dankeschön für Ihre Info. Entscheidend ist, das FA akzeptiert eine authentifizierte Steuererklärung,
              ohne Unterschriften.

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                #8
                AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                Zitat von NobodyNo Beitrag anzeigen
                BFH, Urteil v. 7. 11. 1997, VI R 45/97." http://bit.ly/1m9Y5Ch
                Offensichtlich nicht einschlägig.

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                  #9
                  AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  StDÜV lesen.

                  Ja, habe ich. Dort steht:

                  § 6 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
                  (1) Bei der elektronischen Übermittlung ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet (§ 150 Absatz 6 der Abgabenordnung).
                  (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen.

                  Formal, kann man sich auf §6, Abs 2 zurückziehen. Das alles zeigt aber, dass wir hier keine wirklich echte "qualifizierte" elektonische Signatur haben - sondern nur eine Krücke!

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                    #10
                    AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                    Ach ja, noch einen 'kleine' Link:

                    http://bit.ly/1ma2GEz


                    "Dieses Zertifikat soll die bisherige Unterschrift auf der Steuererklärung ersetzen.

                    Authentifizierung im Sinne des geänderten § 6 Abs. 1 StDÜV bedeutet, dass eine elektronisch übermittelte Steuererklärung nicht wie bei einer Erklärung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein muss. Vielmehr wird die zuvor im ElsterOnline-Portal elektronisch durchgeführte Anmeldung des Nutzers von der Finanzverwaltung als ausreichend angesehen. Dabei kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Steuererklärung tatsächlich von dem Steuerpflichtigen stammt und sie bei der Übermittlung unverändert blieb. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung weist deren Authentisierungsverfahren systembedingt nicht die gleiche Sicherheit auf wie eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz. Darauf haben bereits die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder während des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung von § 87a Abs. 6 AO in einer Entschließung (Anlage 2) hingewiesen und gefordert, Verfahren mit qualifizierter Signatur den Vorrang einzuräumen.

                    (...)

                    Dadurch könnten die Angaben in der elektronisch übermittelten Steuererklärung dem betreffenden Steuerpflichtigen rechtswirksam zugerechnet werden. Dies ermöglichte den Steuerpflichtigen nachzuweisen, dass ein unter missbräuchlicher Nutzung der Authentifizierung elektronisch übermitteltes Dokument nicht von ihnen selbst stammt.

                    Ein Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur kann hingegen in Streitfällen zu einem Nachteil für die betroffenen Steuerpflichtigen führen. Auch ist bislang der Forderung nach einer Evaluierung des Verfahrens Elster nicht Rechnung getragen worden. Verfügt der Nutzer über eine von Elster unterstützte Signaturkarte, so kann er diese auch im Rahmen des ElsterOnline-Portals einsetzen."


                    ....

                    OK, damit dürfte das Problem klar sein. Danke für die Hilfe, beim Überlegen.

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                      #11
                      AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                      Zitat von NobodyNo Beitrag anzeigen
                      Ja, habe ich. Dort steht:

                      § 6 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
                      (1) Bei der elektronischen Übermittlung ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet (§ 150 Absatz 6 der Abgabenordnung).
                      (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen.

                      Formal, kann man sich auf §6, Abs 2 zurückziehen. Das alles zeigt aber, dass wir hier keine wirklich echte "qualifizierte" elektonische Signatur haben - sondern nur eine Krücke!
                      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~

                      Die Krücke ist rechtsgültig ~~~ die authentifizierte elektronisch übermittelte Steuererklärung
                      wird vom FA angenommen und bearbeitet.

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                        #12
                        AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                        Zitat von NobodyNo Beitrag anzeigen
                        Dass das aktuell so ist, habe ich auch begriffen. Das bedeutet aber nicht, das es richtig ist!

                        Formalrechtlich ist das aber absoluter Unfug. Eine Steuererklärung eines Ehepaares benötigt ZWEI Unterschriften. Der Gesetzgeber fordert, dass die Steuererklärung "eigenhändig zu unterschreiben" ist. Also gilt das 4 Augenprinzip. Mit der aktuellen Elsterversion wird das aber ausgehebelt. Hier reicht EINE Unterschrift. Meiner Meinung nach ein Verstoß gegen die Abgeabeordnung.

                        Vergleiche: "Steuererklärungen sind im allgemeinen eigenhändig zu unterschreiben. Eigenhändigkeit einer Unterschrift bedeutet, daß sie „von der Hand” des Steuerzahlers stammen muß. Nur wenn der Steuerzahler infolge eines körperlichen oder geistigen Zustands oder durch längere Abwesenheit an der eigenhändigen Unterschrift gehindert ist, ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten erlaubt . In diesem Fall ist die Bevollmächtigung für das Finanzamt erkennbar offenzulegen , i. d. R. ist dem Finanzamt eine Originalvollmacht vorzulegen. Das bedeutet, daß das in einem Steuergesetz bestimmte Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift nicht erfüllt ist, wenn die Unterschrift in verdeckter Stellvertretung in der Weise erfolgt, daß ein Bevollmächtigter mit dem Namen des Steuerzahlers ohne jeden Zusatz oder sonstigen Hinweis auf eine Bevollmächtigung unterschreibt ( Vollmacht ).

                        Link zur Entscheidung

                        BFH, Urteil v. 7. 11. 1997, VI R 45/97." http://bit.ly/1m9Y5Ch
                        Schön, mittlerweile wurde aber das Gesetz geändert, was der BFH 1997 natürlich nicht wissen konnte. Vgl. § 25 Abs. 4 EStG, § 150 Abs. 6 und 7 AO sowie die schon erwähnte StDÜV.

                        Das Zertifikat ist i.ü. KEINE Unterschrift, sondern "lediglich" die Kenntlichmachung des Datenübermittlers. Dass in Eurem Fall einer der Steuererklärungspflichtigen in Personalunion identisch ist mit dem Datenübermittler, ist quasi reiner Zufall. Genausogut könnte ein "Dritter" Eure gemeinsame Steuererklärung übermitteln, z.B. ein Steuerberater, der Sohn, der Uropa, der Kurschatten, die Urlaubsbekanntschaft etc. etc.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 26.05.2014, 08:19.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Mit meinem Zertifikat im Namen meiner Frau ??

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Das Zertifikat ist i.ü. KEINE Unterschrift, sondern "lediglich" die Kenntlichmachung des Datenübermittlers. Dass in Eurem Fall einer der Steuererklärungspflichtigen in Personalunion identisch ist mit dem Datenübermittler, ist quasi reiner Zufall. Genausogut könnte ein "Dritter" Eure gemeinsame Steuererklärung übermitteln, z.B. ein Steuerberater, der Sohn, der Uropa, der Kurschatten, die Urlaubsbekanntschaft etc. etc.
                          Eben. Und das zitierte BFH-Urteil, abgesehen davon, dass es aus vorelektronischer Zeit stammt, und seitdem umfangreiche gesetzliche Änderungen stattfanden, betrifft den Fall, dass ein Hans Müller das Papierformular mit der Steuererklärung von Thomas Meier ausgefüllt und der Einfachheit halber dann selbst (ohne es zu vermerken) mit dem Schriftzug Thomas Meier unterschrieben hat. Hier tritt aber jemand offen als Datenübermittler im Auftrag für die Steuererklärung der Eheleute auf, und geht damit auch Verpflichtungen ein.

                          Insofern passt auch nicht der Verweis auf die Bedenken von diversen Datenschutzbeauftragten bei Einführung im letzten Jahrzehnt. Ich finde zwar die Kritik, dass eine qualifizierte Signatur i.S.d. SigG sicherer wäre, als nicht unbegründet an. Wahrscheinlich ist es sowohl der Akzeptanz des Verfahrens (wer würde sich schon persönlich mit Lichtbildausweis zu einer Zertifizierungsstelle begeben, um einmal im Jahr seine Steuer abgeben zu können) als auch den Kosten einer CA i.S.d. SigG (z.B. nimmt schon die Post nur für Identifizierung per Postident ab 5 Euro) geschuldet. Vielleicht ändert sich das irgendwann mal, wenn die Mehrheit der Bevölkerung den nPA hat. Aber nichtsdestotrotz, die zitierten Bedenken der Datenschutzbeauftragen betrafen die technische Sicherheit, also ob der, auf den das Zertifikat lautet, und der, der übermittelt, identisch sind. Aber das steht hier doch gar nicht in Frage. Oder andersrum gesagt, der Sachverhalt, dass einer die Erklärung für zwei übermittelt, ändert sich ja nicht, egal ob das Zertifikat nun lediglich als sicheres Verfahren iSd STDÜV oder als qualifiziert iSd SigG gilt.

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