Bei einer Elster-Datenübertragung ohne Authentifizierung wurde ein Formular erzeugt, dass von meiner Frau und mir unterschrieben und per Post ans zuständige Finanzamt geschickt werden musste. Nun haben meine Frau und ich jeweils ein Authentifizierungszertifikat beantrag und erhalten.
Bei der Übertragung der aktuellen Steuererklärung wurde aber nur EIN (1) Zertifikat abgefragt. Im Prinzip bedeutet das formalrechtlich, dass nur einer von uns die Steuererklärung unterschrieben hat. Da der Hauptvordruck nur noch für die "eigenen Unterlagen" bestimmt ist, fehlt dem Finanzamt nun aber die zweite Unterschrift.
Damit kann eine Ehefrau oder ein Ehemann im Namen seines Partners eine Steuererklärung abgeben ohne die notwendige formaljuristische Vollmacht des Partners.
Ist das ein Fehler im System? Oder übersehe ich hier irgendwas?
Bei der Übertragung der aktuellen Steuererklärung wurde aber nur EIN (1) Zertifikat abgefragt. Im Prinzip bedeutet das formalrechtlich, dass nur einer von uns die Steuererklärung unterschrieben hat. Da der Hauptvordruck nur noch für die "eigenen Unterlagen" bestimmt ist, fehlt dem Finanzamt nun aber die zweite Unterschrift.
Damit kann eine Ehefrau oder ein Ehemann im Namen seines Partners eine Steuererklärung abgeben ohne die notwendige formaljuristische Vollmacht des Partners.
Ist das ein Fehler im System? Oder übersehe ich hier irgendwas?
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