Hallo,
gegeben:
Steuerberaterkanzlei, S-Trust Chipkarte mit Zertifikat, Steuerberatersoftware "Agenda".
Genutzt wird derzeit mit der Chipkarte nur die Steuerkontenabfrage. Für die Übermittlung der Steuererklärungen wird ein Softwarezertifikat genutzt.
Ab Juni nächsten Jahres soll dann laut Agenda auch das vorausgefüllte Steuerformular hinzukommen, das wohl auch die Chipkarte voraussetzt.
Problem:
Unsere S-Trust Chipkarte läuft zum Dezember aus, und wir stehen nun vor der Wahl:
Die völlig überteuerte Karte verlängern - diese neue Berufsträgerkarte der Kammer - eine Datev Smartcard - oder eine andere Signaturkarte.
Eigentlich war der Umstieg auf die Berufsträgerkarte geplant, aber diese kostet ja 60 Cent pro Mandant und Jahr, den man in die Datenbank einträgt...
Vorteil wäre, dass die Mandanten über ihre ID und nicht die Steuernummer, die sich bei jedem Umzug ändert, mit der Vollmacht verknüpft wären.
Gibt es sonst noch Vorteile der Berufsträgerkarte?
Meine Hauptfrage ist aber folgende:
Ich weiß, dass wir beim Wechsel auf die Berufsträgerkarte sämtliche Vollmachten neu einholen müssen.
Wie ist es denn aber, wenn wir im alten Verfahren bleiben und nur das S-Trust Zertifikat austauschen, z.B. durch eine Datev Smartcard oder einen anderen Zertifizierungsanbieter:
Können wir dann einfach das hinterlegte Zertifikat bei der Finanzverwaltung austauschen, aber so, dass die bestehenden Vollmachten mit dem neuen Zertifikat verknüpft werden, oder müssen auch hier sämtliche Vollmachten neu eingeholt werden?
Vielen Dank.
gegeben:
Steuerberaterkanzlei, S-Trust Chipkarte mit Zertifikat, Steuerberatersoftware "Agenda".
Genutzt wird derzeit mit der Chipkarte nur die Steuerkontenabfrage. Für die Übermittlung der Steuererklärungen wird ein Softwarezertifikat genutzt.
Ab Juni nächsten Jahres soll dann laut Agenda auch das vorausgefüllte Steuerformular hinzukommen, das wohl auch die Chipkarte voraussetzt.
Problem:
Unsere S-Trust Chipkarte läuft zum Dezember aus, und wir stehen nun vor der Wahl:
Die völlig überteuerte Karte verlängern - diese neue Berufsträgerkarte der Kammer - eine Datev Smartcard - oder eine andere Signaturkarte.
Eigentlich war der Umstieg auf die Berufsträgerkarte geplant, aber diese kostet ja 60 Cent pro Mandant und Jahr, den man in die Datenbank einträgt...
Vorteil wäre, dass die Mandanten über ihre ID und nicht die Steuernummer, die sich bei jedem Umzug ändert, mit der Vollmacht verknüpft wären.
Gibt es sonst noch Vorteile der Berufsträgerkarte?
Meine Hauptfrage ist aber folgende:
Ich weiß, dass wir beim Wechsel auf die Berufsträgerkarte sämtliche Vollmachten neu einholen müssen.
Wie ist es denn aber, wenn wir im alten Verfahren bleiben und nur das S-Trust Zertifikat austauschen, z.B. durch eine Datev Smartcard oder einen anderen Zertifizierungsanbieter:
Können wir dann einfach das hinterlegte Zertifikat bei der Finanzverwaltung austauschen, aber so, dass die bestehenden Vollmachten mit dem neuen Zertifikat verknüpft werden, oder müssen auch hier sämtliche Vollmachten neu eingeholt werden?
Vielen Dank.
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