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Datenabruf Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Datenabruf Vorausgefüllte Steuererklärung

    wir haben für ca. 400 Mitglieder mit einem Elsterstick die Freigabe der Daten beantragt. Durch ein eine verklemmte Taste bei einer Tastatur wurde 3 x mal die falsche PIN eingeben. Jetzt sind alle 400 freigaben neu zu beantragen da das Zertifikat nun gesperrt ist.



    Dazu kommt das die Freigabe an den einen Stickk gebunden ist. Dieser Stick kann nicht im Netzwerk freigeben werde. So das nur ein Bearbeitungsplatz die Freigaben beantragen kann und auch nur dieser Arbeitplatz die Daten abrufen kann.

    Wann wird die Ungleiche Behandlung von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern abgeschafft ?

    #2
    AW: Datenabruf Vorausgefüllte Steuererklärung

    Die Frage bringt in einem Anwenderforum sicher nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Datenabruf Vorausgefüllte Steuererklärung

      Zitat von DLG_PH Beitrag anzeigen
      wir haben für ca. 400 Mitglieder mit einem Elsterstick die Freigabe der Daten beantragt. Durch ein eine verklemmte Taste bei einer Tastatur wurde 3 x mal die falsche PIN eingeben. Jetzt sind alle 400 freigaben neu zu beantragen da das Zertifikat nun gesperrt ist.



      Dazu kommt das die Freigabe an den einen Stickk gebunden ist. Dieser Stick kann nicht im Netzwerk freigeben werde. So das nur ein Bearbeitungsplatz die Freigaben beantragen kann und auch nur dieser Arbeitplatz die Daten abrufen kann.

      Wann wird die Ungleiche Behandlung von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern abgeschafft ?
      Hallo DLG_PH,

      wie mein Vorredner schon erwähnt -> die Frage kann ich dir auch nicht beantworten, aber vielleicht eine Lösung anbieten.

      Ich hatte einen gleichgelagerten Fall mit 95 betroffenen Mandanten und die Berechtigungsübertragung auf ein neues Konto im Elster Onlineportal konnte mit Hilfe des zuständigen Rechenzentrums im Finanzamtsbereich durchgeführt werden.
      Voraussetzung ->Für die Übertragung der Berechtigungen für den Belegabruf sind folgende Hinweise zu beachten:

      die neue Registrierung muss abgeschlossen sein
      die Neuregistrierung muss mit dem gleichen Zertifikatstyp (persönliches Zertifikat / Organisationszertifikat) erfolgt sein
      im neuen Account darf es noch keine Anträge/Berechtigungen geben (zumindest zu den Dateninhabern, für die bereits ein Antrag bzw. eine Berechtigung im alten Account bestand)
      der alte Account darf (bei ELSTER) noch nicht gelöscht sein (Zertifikat selbst kann physisch gelöscht sein, z.B. Zertifikatsdatei oder vom Stick)

      Wende dich mal an einen Elster-Ansprechpartner im zuständigen Finanzamt einiger Mandanten frage offiziell an, ob es möglich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes die Berechtigungen auf ein neues Konto zu übertragen.

      Tschüß

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