Es geht um die Steuererklärung 2012 und die Steuererklärung der folgenden Jahre 2013, 2014, 2015:
Meine Kapitaleinkünfte sind unterhalb des Pauschbetrags von z.Zt. 1.602€ für ein Ehepaar, das zusammen veranlagt wird. Ich habe keine Kapitalertragssteuer gezahlt, da der Freistellungsbetrag korrekt beantragt war. Muss in diesen Fall eine Anlage KAP für mich und meine Frau der Steuererklärung hinzugefügt werden?
Im Voraus Danke für Eure Hilfe.
Beste Grüße
edrakaol
Meine Kapitaleinkünfte sind unterhalb des Pauschbetrags von z.Zt. 1.602€ für ein Ehepaar, das zusammen veranlagt wird. Ich habe keine Kapitalertragssteuer gezahlt, da der Freistellungsbetrag korrekt beantragt war. Muss in diesen Fall eine Anlage KAP für mich und meine Frau der Steuererklärung hinzugefügt werden?
Im Voraus Danke für Eure Hilfe.
Beste Grüße
edrakaol
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