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Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

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    Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

    Hallo finde leider nirgendwo eine Möglichkeit die Zertifikatsdatei zu verlängern. Habe die E-Mail von Elster bekommen: loggen Sie sich vor 21.06.2016 um 11:25 Uhr in Ihr persönliches Benutzerkonto .... beim ElsterOnline-Portal ein. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit Ihre Zertifikatsdatei zu verlängern. Die Frage ist nur wo?? MFG

    #2
    AW: Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

    Hast Du mehrere Zertifikate? In der Mail steht ganz konkret um welches Zertifikat es geht!

    Wenn Du Dich einloggst dann kannst Du ja sehen wie lang Dein Zertifikat noch gültig ist. Was steht denn da?

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      #3
      AW: Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

      Hier findest du eine schöne Schritt für Schritt Anleitung zur Zertifikatsverlängerung:

      http://blog.elster.de/wordpress/?p=966


      Auch auffindbar hier im Forum unter: ElsterOnline-Portal / [SAMMELTHEMA] Anleitungen und Hilfeseiten zum ElsterOnline-Portal / •ELSTERBasis-Zertifikatsverlängerung im ElsterOnline-Portal



      Edit: Link wurde berichtigt, hatte leider zuerst einen falschen kopiert.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 20.06.2016, 10:32.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

        Guten morgen, irgendwas scheint nicht zu stimmen...wenn ich eingeloggt bin kommt ein anderes Datum:

        Sie können bis zum 05.07.2017 um 11:59 Uhr die Formulare und Dienste von ElsterOnline nutzen.
        weitere Informationen ausblenden

        Ihr Zertifikat ist bis zum 09.07.2017 um 11:59 Uhr gültig.

        Sie können sich bis zum 09.07.2017 um 11:59 Uhr bei ElsterOnline einloggen.


        des weiteren ist beim einloggen aber niergendwo das Fenster mit der Zertifikatsverlängerung..seltsam

        - - - Aktualisiert - - -

        ja ich habe 2 (eines an Frau....(privat) eines an Herr...(für die Firma). Die E-Mail bezog sich aber auf Herr ...also auf die Firma und da wurde ich gebeten das Zertifikat zu verlängern seehr seltsam alles

        Kommentar


          #5
          AW: Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

          Hallo habichdich,

          für dieses Zertifikat was bis zum 09.07.2017 gültig ist, ist doch alles in Ordnung, da gibt es auch noch keine Verlängerungsmöglichkeit.

          Da würdest du dir ja die Laufzeit der drei Jahre Gültigkeit unnötig verkürzen.

          Da du die Zertifikate offensichtlich zu unterschiedlichen Zeiten angelegt hast, da ist ja klar, dass unterschiedliche Ablaufzeiten sind.
          Du müsstest also ein Login mit dem zweiten Zertifikat machen und das lt. deinem ersten Beitrag noch heute verlängern.

          Allerdings sollte auch ein Zertifikat reichen, dein privates, es sei denn du beschäftigst Arbeitnehmer und benötigst für ELSTAM ein Organisationszertifikat.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Benachrichtigung zum Zertifikatsablauf

            In der E-Mailbenachrichtigung wird immer der sog. Kontokurzname angegeben. Siehe Beispiel unten!

            Wenn man sich in die bekannten Konten einloggt, sieht man ja, wie das jeweilige Konto heißt. Es könnte ja auch ein 3. Konto geben, das in Vergessenheit geraten ist.

            Textauszug aus einer Benachrichtigung:

            Ihr Zertifikat ist bis zum 31.01.2016 um 19:06 Uhr gültig.
            Bitte beachten Sie die nachfolgenden zeitlichen Grenzen für die Nutzung Ihres Zertifikates:
            Sie können sich bis zum 31.01.2016 um 19:06 Uhr beim ElsterOnline-Portal in Ihr persönliches Benutzerkonto mit Kurznamen CHARLIE einloggen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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