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Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

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    Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

    Hallo liebe Leute!

    Das Finanzamt weist mich immer wieder auf § 18 Umsatzsteuergesetz hin. Darin wird für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung die Übermittlung nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung" vorgeschrieben. Soweit ich sehen kann, bietet das Finanzamt aber nur Lösungen über Elster.de an, die JavaScript erfordern oder gar Programme, die außerhalb des Browsers laufen und damit viel viel mehr dürfen, als nur Datenfernübertragung der Steuerdaten.
    "Datenfernübertragung" - das wäre für mich ein passives standardkonformes HTML-Formular oder auch eine verschlüsselte E-Mail mit ausgefülltem Formular. Das Finanzamt konnte mir keine solche Lösung nennen. Gibt es eine gesetzeskonforme Lösung?

    #2
    AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

    Das Finanzamt konnte mir keine solche Lösung nennen.
    Wir können es auch nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

      Es zwingt dich niemand ELSTER-Formular oder "Mein ELSTER" zu nutzen.

      Gibt genug kostenpflichtige Angebote, auch wenn diese letztendlich auch alle über die Eric-Schnittstelle mit der Finanzverwaltung kommunizieren.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

        Da interpretiert mal wieder jemand die gesetzlichen Vorschriften nach eigenem Gusto!

        Wenn ich schon lese: Gibt es eine gesetzeskonforme Lösung? oder auch die Überschrift des Themas
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

          Hallo sicherheitsmann,

          das ist mit Sicherheit kein Thema für ein Anwenderforum -> vielleicht ist da ein Abgeordneter aus deinem Wahlkreis der richtige Ansprechpartner, was gesetzeskonform ist.

          Tschüß

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            #6
            AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

            Hallo Sicherheitsmann,
            ich bin zwar erst seit heute dabei, aber finde Deinen Ansatz und Deine Frage absolut nachvollziehbar. Statt HTML fände ich eine Übermittlung als PDF sinnvoll. Wenn man für die 8 Zahlen und Zeilen, mit denen sich die komplette Steuererklärung übermitteln lässt, per Elster (warum auch immer) Tage vergeudet, weil sich irgendwelche Dinge selbständig machen und falsche Zahlen übermitteln, stellt sich gar nicht die Frage, ob man als Nutzer vielleicht nicht genug top top Computerexperte ist. Denn es ist nicht Menschenpflicht, dies zu sein. Die Elster-Hotline ist eine Coldline und sagt, sie DARF nichts sagen, das Finanzamt hat auch keine Ahnung, wie man Elster bedient und wenn dann Elster selbständig oder irrtümlich falsche Zahlen übernimmt und ÜBERMITTELT, ist man de facto strafbar geworden. Jedenfalls strafbarer als wenn man eben gleich unter Umgehung dieses ignoranten Elster-Portalsystems die richtigen 8 Zeilen als PDF sendet. Das PDF-Verfahren muss ich ja wohl ab jetzt so machen, da Elster sich als absolut untauglich erweist, Probleme zu klären oder wenigstens irgendeine Auskunft zu geben.

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              #7
              AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

              Hallo wenbot904,

              du musst nicht die kostenlosen Angebote von Elster nutzen, es gibt auch kommerzielle Produkte die dich an die Hand nehmen und dir alles erklären, was du eintragen musst.
              Wie hast du denn bis dato die Papiererklärung ausgefüllt ? Die elektronischen Vordrucke zumindest die Software Elsterformular ist identisch mit dem Papier.

              Tschüß

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                #8
                AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                Wie hast du denn bis dato die Papiererklärung ausgefüllt ? Die elektronischen Vordrucke zumindest die Software Elsterformular ist identisch mit dem Papier.
                Scheinbar wurde bereits die Erklärung für 2015 im ElsterOnline-Portal erstellt. Siehe hier:

                https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post235301
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                  Hallo holzgoe und Charlie24,

                  klar mag es kommerzielle Produkte geben, aber ich sehe nicht ein, warum unser Steuersystem und hier speziell Elster so schwierig zu bedienen ist, daß man da nur gegen Bezahlung fehlerlos durchkommt. Und ja, 2015 ist mir das Ausfüllen online fehlerlos gelungen, aber diesmal eben nicht. Und es ist eben offenbar im Hintergrund etwas gesendet worden, was sich beim Kontrollieren nicht gezeigt hat, ob durch meine Schuld oder sonst was, lasse ich mal dahingestellt. Jedenfalls konnte der Fehler mit versteckten Zahlen aus dem Vorjahr beim Papiervordruck früher eben NICHT passieren. Ich habe auf den Button "Daten aus früheren Erklärungen übernehmen" ja auch nur gedrückt, da ich davon ausging, daß das intelligent gemacht ist und nur den Kopf übernimmt: also wer ich bin, wie meine Ident-Nr. und Steuer-Nr. sind und welche Bankverbindung. Und natürlich keine Zahlen zum Umsatz, KV, Kosten etc., da die doch fast niemals gleich sind. Und trotzdem habe ich meines Wissens alle Seiten einzeln kontrolliert. Und am Ende kommt bei Fa. ELSTER was Falsches an, was ich Minuten später auch sehe. Und dann weigert sich die Elster-Hotline, mir die einfache Formel 3-17 aus VOR zu nennen und mir kurz zu erklären, daß damit eben keine ANDEREN PERSONEN gemeint sind; damit wäre immerhin die Kooperation ausreichend, wenn schon die Begriffsformulierung über 3-17 seitens ELSTER falsch und irreführend ist. Hätte Charlie24 mir das nicht dankenswerterweise beantwortet, würde ich doch immer noch rätseln, wie ich die unsinnigen (und - besonders blöd - zu meinen Gunsten zu hohen KV-Zahlen) da irgendwie rausbekomme.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                    ... wenn schon die Begriffsformulierung über 3-17 seitens ELSTER falsch und irreführend ist.
                    Falsch interpretieren kann man den Begriff Beiträge anderer Personen eigentlich nur dann, wenn man die Seite 3 nicht von Anfang an liest.

                    Die Seite beginnt nämlich mit Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung und mit den anderen Personen sind dann logischerweise die Personen gemeint, die nicht Arbeitnehmer sind,
                    was in dem Klammerzusatz (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern) ja auch erläutert wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                      Hallo Charlie24,

                      Widerspruch!!

                      Ich habe die Seite 3 ja von Anfang an gelesen. Und mich nicht gemeint gefühlt, da ich ja kein Arbeitnehmer bin. Und habe dann weiter unten die "anderen Personen", wie Rentner und selbständig Versicherte überhaupt nicht auf mich bezogen. Sondern auf andere Mitarbeiter bei meiner Firma, evtl. Betriebsrentner oder andere selbst Versicherte in meiner Firma bezogen. Aber doch nicht auf MICH. Und das, obwohl ich dringend nach MEINEM Feld gesucht habe. Dieses Unverständnis meinerseits ist vorprogrammiert und ich bin sicher nicht der einzige, der auf diese Falle hereinfällt. Auch wenn Du die Formulierung vehement verteidigst als logisch, ist sie nicht folgerichtig und nur verständlich, wenn man weiß, von wem das "andere" abgrenzen will. Aber das weiß man doch nicht. Also Fa. Elster, bitte korrigieren in: "Ihr Beitrag, wenn sie anders versichert sind" oder "Beiträge anders Versicherter". ANDERE PERSONEN bin niemals ICH in meiner eigenen Steuererklärung.

                      Grüße!

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                        #12
                        AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                        Zitat von wenbot904 Beitrag anzeigen
                        Also Fa. Elster, bitte korrigieren in: "Ihr Beitrag, wenn sie anders versichert sind" oder "Beiträge anders Versicherter". ANDERE PERSONEN bin niemals ICH in meiner eigenen Steuererklärung.
                        ich unterstütze diesen Vorschlag.
                        Eindeutige und für den Steuerbürger verständliche Begriffe und Formulierungen in allen Formularen,
                        sollten wohl nicht mit steuerlichen Richtlinien oder Ausführungsbestimmungen kollidieren.
                        Selbst wenn in den Fachkreisen eine andere Terminologie benutzt wird.
                        Die Identifizierung eines Eintrags und dessen Verarbeitung wird intern bestimmt an den Kennziffern festgemacht
                        und wohl nicht ausschliesslich an dem Text der Benennung eines Datenbankfelds.

                        Eine grundsätzliche Verständlichkeit würde weniger Frust, Fehlersuche und Nachfragen bedeuten.

                        P.S.
                        Zur Zeit sollen viele Sternschnuppen fallen, und bekanntlich soll man sich da etwas wünschen dürfen.
                        Zuletzt geändert von Basteltyp; 21.10.2017, 15:06.
                        Gruß, Basteltyp

                        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                          #13
                          AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                          Sondern auf andere Mitarbeiter bei meiner Firma, evtl. Betriebsrentner oder andere selbst Versicherte in meiner Firma bezogen.
                          Die Herstellung eines solchen falschen Bezugs kann nur jemand passieren, der nicht verstanden hat, dass es in der Einkommensteuererklärung immer nur um Einkünfte und bestimmte Ausgaben des Steuerpflichtigen selbst geht

                          und nicht um die Gewinnermittlung einer Firma. Die erfolgt bekanntlich getrennt von der Einkommensteuererklärung in Form einer Bilanz oder einer EÜR.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Datenfernübertragung vs. Online-Überwachung

                            Hallo,

                            volle Zustimmung an Charlie24, bei der Bearbeitung der eigenen Steuererklärung muss man schon ganz schön quer denken, wenn man sich nicht selbst als angesprochene Person sieht und eben nur die passende Personengruppe für sich raussucht wenn man nicht Arbeitnehmer ist z.Bsp. andere Personen Rentner oder freiwillig Versicherte.....

                            Tschüß

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