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Digitale Signatur eines Ehegatten bei gemeinsamer Steuernummer

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    Digitale Signatur eines Ehegatten bei gemeinsamer Steuernummer

    Aus beruflichen Gründen war es für mich erstmals im letzten Jahr notwendig, dass ich eine digitale Signatur benötigte.
    Bei der Abgabe unserer gemeinsamen EKST für meine Frau und mich habe ich einfach mal in Elster "digital signiert" und war überrascht, dass unsere gemeinsame Steuererklärung durchgegangen ist.
    Meine Frau und ich haben eine gemeinsame Steuernummer, dennoch hat sie ja jetzt streng genommen weder ein Passwort noch eine Benutzerkennung, also auch nicht "digital unterschrieben".
    Geht das trotzdem durch?
    Oder kommt die zurück?
    Danke
    Gruß
    NF

    #2
    AW: Digitale Signatur eines Ehegatten bei gemeinsamer Steuernummer

    Zitat von Nautikfan Beitrag anzeigen
    Aus beruflichen Gründen war es für mich erstmals im letzten Jahr notwendig, dass ich eine digitale Signatur benötigte.
    Bei der Abgabe unserer gemeinsamen EKST für meine Frau und mich habe ich einfach mal in Elster "digital signiert" und war überrascht, dass unsere gemeinsame Steuererklärung durchgegangen ist.
    Meine Frau und ich haben eine gemeinsame Steuernummer, dennoch hat sie ja jetzt streng genommen weder ein Passwort noch eine Benutzerkennung, also auch nicht "digital unterschrieben".
    Geht das trotzdem durch?
    Oder kommt die zurück?
    Danke
    Gruß
    NF
    Die digitale Signatur bezeichnet nur den Datenübermittler.
    Falls deine gesamte Nachbarschaft einverstanden ist, könntest du mit deinem Zertifikat die jeweiligen Erklärungen übermitteln

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Digitale Signatur eines Ehegatten bei gemeinsamer Steuernummer

      In den FAQ zu Mein ELSTER steht zu der Frage folgendes:

      Muss sich bei der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) jeder Ehegatte registrieren?

      Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden,
      geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame
      Einkommensteuererklärung vorliegt.

      Technisch kann eine Zusammenveranlagung ohnehin nur in einem Konto erstellt werden und muss dann logischerweise auch von dort aus übermittelt werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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