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HBCI-Karte als Signaturkarte einsetzbar?

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    HBCI-Karte als Signaturkarte einsetzbar?

    Hallo

    Im Elster-Portal werden einige Signaturkarten aufgezählt, die man verwenden kann, um seine Steuererklärung einzureichen. Die meisten Bezeichnungen dort sagen mir gar nichts, außer der GeldKarte. Da habe ich zwar noch eine von, aber das zugehörige Konto existiert nicht mehr. Daher fällt die wohl aus, oder?

    Was ich aber noch habe, ist eine etwa 2002 ausgestellte HBCI-Karte von der Dresdner Bank. Weiss jemand, ob die sich einsetzen lässt, um seine Steuererklärung abzugeben? Oder wenigstens, was ich meine Bank fragen muss, um eine Antwort hier erhalten zu können (falls zusätzliche Informationen notwendig wären)?

    Danke!

    #2
    AW: HBCI-Karte als Signaturkarte einsetzbar?

    Hallo,

    Zitat von Elster_Nick Beitrag anzeigen
    Was ich aber noch habe, ist eine etwa 2002 ausgestellte HBCI-Karte von der Dresdner Bank. Weiss jemand, ob die sich einsetzen lässt, um seine Steuererklärung abzugeben?
    vielleicht,
    wenn man dem Benutzer Desperate Glauben schenken möchte, der am 17.02.2006 15:43h unter
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=17726
    schrieb, dass leider wird bei einigen Kartenlesern standardmäßig kein PC/SC-Treiber mitinstalliert werden. Dann funktioniert zwar Homebanking mit HBCI, aber keine digitale Signatur (PC/SC). Tipp: im Zweifelsfall einfach nochmal das Installationsprogramm aufrufen und das Häkchen neben PC/SC-Treiber (oder ähnlich) aktivieren.
    Um sich am 17.08.2006 09:56h unter
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=17748
    zu verbessern:
    Dagegen lässt sich eine HBCI-Karte wirklich nur für Homebanking nutzen und ist inkompatibel zum Signaturkarten-Standard.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

    Kommentar


      #3
      AW: HBCI-Karte als Signaturkarte einsetzbar?

      Auch Signaturkarten haben nur eine begrenzte Gültigkeit. Da hier im Forum schon erste Anfragen zu abgelaufenen Signaturkarten standen, ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß eine Karte aus dem Jahr 2002 (wenn diese überhaupt eine verwendbare Signatur enthält) bereits abgelaufen ist. Die Authentifizierung für steuerliche Zwecke gibt es erst seit 2006.

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