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    Eigenen Mein Elster Zugang erstellen?

    Hallo zusammen,
    bisher hat immer mein Ehemann unsere gemeinsame Steuererklärung erstellt. Letztes Jahr hab ich dann erstmals mit seiner Hilfe die gemeinsame Steuererklärung bearbeitet. Allerdings auch unter seinem Zugang/Zertifkatsdatei etc.
    Ich habe alle seine Zugangsdaten (Pin, Zertifikatsdatei etc.) Email-Adresse war eh immer schon meine...

    Nun ist mein Mann letzten Sommer gestorben und ich frage mich, ob ich diesen Zugang weiterhin benutzen kann.
    Bzw. das erste Problem taucht schon bei den persönlichen Daten auf.
    Da kann ich nur bei meinem Mann "verwitwet seit" eintragen, aber eben nicht bei mir, seiner Ehefrau.

    Muss ich also einen eigenen Zugang beantragen?
    =>>>Und wenn ja, hab ich denn dann auch noch Zugriff auf die bisher übermittelten Formulare, oder gehen die dann (programmtechnisch) verloren???

    Bisher haben wir immer die Daten des Vorjahres in die neue Steuererklärung übernommen - es wäre sehr ärgerlich, wenn ich das alles neu einarbeiten müsste (Vermietung, Spenden, Kinder etc. pp. da ist es schon hilfreich, wenn ich sehe, was wir da bisher eingetragen haben...)

    Vielen Dank schonmal

    #2
    Wie lange ist denn das Zertifikat noch gültig? Solange kannst du das Konto in jedem Fall weiterführen.

    Für das Sterbejahr 2019 ist ja noch eine Zusammenveranlagung möglich, da hat ein Eintrag unter verwitwet nichts verloren,

    da bleibt es bei verheiratet seit dem. Im Jahr 2020 rückst du an die erste Stelle in der Steuererklärung, die Daten deines

    verstorbenen Mannes müssen dann überschrieben werden, der Eintrag verwitwet steht dann richtigerweise bei dir.

    Es gibt schon die Möglichkeit, einen Entwurf einer bisherigen Erklärung über eine Supportanfrage in ein neues Konto zu transferieren

    und so die Daten zu erhalten. Es müssen beide Konten eine kurze Zeit nebeneinander existieren. Nicht transferierbar sind übermittelte

    Erklärungen aus früheren Jahren, da kannst du nur die Übertragungsprotokolle auf den Rechner downloaden, was man ohnehin machen

    solte. Langfristig das Konto des Verstorbenen weiterzuführen, erscheint mir nicht sinnvoll, obwohl es technisch eventuell funktioniert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Pirat220,

      kleiner Nachtrag zum Problem -> falls mit dem Konto Probleme entstehen, weil du das Passwort nicht mehr weißt oder das Zertifikat ausläuft und du hast die Verlängerung verpasst, dann hilft nur eine Zugangserneuerung, die dürfte dann daran scheitern, dass du den Aktivierungscode per Post nicht erhältst, weil die Identifikationsnummer des Zertifikatsinhabers zugrunde gelegt wird und dann keine gültige Adresse gefunden wird.
      Deshalb würde ich dir empfehlen, wie von Charlie24 vorgeschlagen -> neues Konto anlegen und über Supportanfrage transferieren.

      Tschüß

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        #4
        Hallo ihr Beiden,

        vielen Dank für eure Antworten!
        Das hilft mich schonmal ein wenig weiter.

        Ich hatte auch eine online-Anfrage bei Elster gestellt.
        Da wurde mir folgendes geantwortet:
        Sie müssen sich wenn Sie weiterhin die Steuererklärung machen möchten, selber registrieren. Die Daten Ihres Mannes werden ungültig nach dem Tod.

        Hm...
        Insgesamt haben die mir aber weniger beantwortet, als ihr... Daher nochmal vielen Dank!

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          #5
          Dass die Daten deines Mannes nach dem Tod ungültig werden, stimmt so absolut nicht. Richtig ist nur, dass seine Meldedaten stillgelegt werden und man

          nachträglich keinen Bescheinigungsabruf für ihn einrichten könnte. Wenn aber der Bescheinigungsabruf schon zu Lebzeiten eingerichtet war, lassen sich

          die Bescheinigungen für das Sterbejahr und früher nach meiner Erfahrung weiter abrufen. Die Identifikationsnummer wird nämlich nicht stillgelegt, die bleibt

          noch Jahre erhalten (maximal 20 Jahre!). Auch sein Konto bei Mein ELSTER erfährt nichts von seinem Tod.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ah - schön, dass es einen Service gibt, der keine (?) Ahnung hat.

            Danke für die Info!
            Bescheinigungsabruf - ist das das, womit man die Daten von den Lohnsteuerbescheinigungen automatisch eintragen lassen kann?
            Das haben wir bisher eh nicht gemacht...

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              #7
              Bescheinigungsabruf - ist das das, womit man die Daten von den Lohnsteuerbescheinigungen automatisch eintragen lassen kann?
              Ja, das ist das! Da scheitert ein Antrag für einen Verstorbenen an den stillgelegten Meldedaten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                o.k. Das leuchtet ein!
                Danke

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