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Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

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    Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

    Hallo,

    letztes Jahr bin ich nach Österreich umgezogen. Wenn ich nun versuche, online einen Elster-Abrufcode zu beantragen, wird mir mitgeteilt, dass dies aufgrund meiner Meldedaten nicht möglich sei.

    Weiß jemand, wo und wie ich einen Abholcode dennoch beantragen kann? Da ich beispielsweise für letztes Jahr noch in Deutschland steuerpflichtig war, muss es doch möglich sein, die Belege elektronisch abrufen zu können.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

    Hallo Wortwelten,

    das Problem liegt in der Identifikationsnummer -> beim Zertifikat erstellen benötigst du diese und beim Abrufcode beantragen ebenso.
    Durch deinen Wegzug aus Deutschland wird deine Id.-Nr. stillgelegt und kann für solche Zwecke nicht mehr eingesetzt werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

      Zitat von Wortwelten Beitrag anzeigen
      Hallo,

      letztes Jahr bin ich nach Österreich umgezogen. Wenn ich nun versuche, online einen Elster-Abrufcode zu beantragen, wird mir mitgeteilt, dass dies aufgrund meiner Meldedaten nicht möglich sei.

      Weiß jemand, wo und wie ich einen Abholcode dennoch beantragen kann? Da ich beispielsweise für letztes Jahr noch in Deutschland steuerpflichtig war, muss es doch möglich sein, die Belege elektronisch abrufen zu können.

      Vielen Dank!
      Ohne eine aktive Steuer-Identifikationsnummer kann meines Wissens kein Abrufcode beantragt werden.

      Die Identifikationsnummer wird beim dauerhaften Wegzug ins Ausland normalerweise stillgelegt. Die neuen Meldedaten im Ausland werden nicht gespeichert, der Abrufcode kann deshalb nicht per Post zugestellt werden.

      Ich weiß nur, dass die Identifikationsnummer für im Ausland lebende Rentner wieder aktiviert bzw. neu erteilt wird, aber wie andere Personen zu einer gültigen Identifikationsnummer kommen, weiß ich leider nicht.

      @holzgoe war schneller!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

        Das ergibt Sinn, danke für die rasche Antwort!

        Wenn ich den Abrufcode online beantrage, teilt mir das System mit, dass ich mich an die in meinem Land für die ELSTER-Betreuung zuständige Stelle wenden soll, nur welche Stelle das ist, ist mir nicht klar. Das hiesige Finanzamt wird das ja eher nicht sein.

        Kommentar


          #5
          AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

          Zitat von Wortwelten Beitrag anzeigen
          Das ergibt Sinn, danke für die rasche Antwort!

          Wenn ich den Abrufcode online beantrage, teilt mir das System mit, dass ich mich an die in meinem Land für die ELSTER-Betreuung zuständige Stelle wenden soll, nur welche Stelle das ist, ist mir nicht klar. Das hiesige Finanzamt wird das ja eher nicht sein.
          Das österreichische Finanzamt wird es sicher nicht sein. Es gibt Elster-Ansprechpartner für alle Bundesländer. Ich würde dort anrufen, wo du zuletzt in Deutschland gewohnt hast.

          https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

            Stimmt, das ist eine Idee. Danke!

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              #7
              AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

              Hallo Wortwelten,

              ich vermute, dass du dann auch nur die Auskunft bekommst, warum es nicht geht.

              Alternative wäre dich z. Bsp. bei deinen Eltern oder einem nahen Verwandten als Zweitwohnsitz anzumelden in D.

              Tschüß

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                #8
                AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

                Dass es generell nicht geht, kann aber nicht stimmen. Ich habe vor einigen Wochen Identifikationsnummern für ein seit Jahrzehnten in Kanada lebendes deutsches Ehepaar bekommen,

                die als Mitglieder einer Erbengemeinschaft jetzt in Deutschland Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuern müssen und auch zur Erbschaftsteuer herangezogen werden.

                Beiden hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer zugeteilt, die mit der Post an die kanadische Adresse geschickt wurde und jetzt im Erbschaftsteuerbescheid bereits angegeben ist,

                obwohl sie bei Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und der Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft noch gar nicht vergeben war und deshalb auch nicht angegeben werden konnte.

                Ich weiß außer bei Nur-Rentenbeziehern leider nicht, wer solche Zuteilungen veranlasst. Für im Ausland lebende Rentner, die sonst keine Einkünfte aus Deutschland beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

                  Hallo Wortwelten,

                  vielleicht kommst du hier ein Stück weiter ->https://www.bzst.de/DE/Steuern_Natio..._faq_node.html

                  Da bist du dann direkt an der Basis, wo die Id.-Nr. vergeben wurden.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Abrufcode beantragen bei Wohnsitz im EU-Ausland

                    Das mit der ID-Nummer funktioniert. Man muss sich am besten an das zuletzt zuständige inländische Finanzamt wenden und das Problem schildern. Das Finanzamt hat dann die Möglichkeit intern einen Merker zu setzen, dass die Meldedaten durch das Finanzamt verwaltet werden. Optimal ist es natürlich, wenn man dem Finanzamt einen inländischen Zustellungsvertreter benennen kann.

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