Bei Zusammenveranlagung in Papierform verlangt das FA auf der Steuererklärung Unterschriften der beiden Ehepartnern.
Bei gänzlich elektronischer Steuererklärung (Signatur) reicht die Signatur eines Ehepartners. Wo dieses Privilegieren der elektronischen Steuererklärung her?
Bei gänzlich elektronischer Steuererklärung (Signatur) reicht die Signatur eines Ehepartners. Wo dieses Privilegieren der elektronischen Steuererklärung her?
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