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Abrufcode zum Abruf elektronischer Belege

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    Abrufcode zum Abruf elektronischer Belege

    Jetzt habe ich diesen Code per Post bekommen und soll ihn aktivieren, aber ich habe keine Ahnung, wie ich das machen soll - auf welcher Seite, unter welchem Menü... Ich habe die Nachricht bekommen, dass der Code verfällt, wenn ich ihn nicht bis zum 30.5. aktiviere. Was soll ich machen????

    #2
    Kann der Abrufcode verfallen? Kann ich mir spontan gar nicht vorstellen.

    Anders ist das wohl beim Freischaltcode. Der verfällt nach 90 Tagen.

    Nach dem Einloggen gehst Du auf Formulare & Leistungen/Berechtigungen verwalten.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Kann der Abrufcode verfallen? Kann ich mir spontan gar nicht vorstellen.

      Anders ist das wohl beim Freischaltcode. Der verfällt nach 90 Tagen.

      Nach dem Einloggen gehst Du auf Formulare & Leistungen/Berechtigungen verwalten.
      Dass der Abrufcode aktiviert werden muss oder sonst verfällt, wäre mir auch neu.

      Und den Freischaltcode bekommt man ja nicht selbst, sondern die Person, deren Bescheinigungen man abrufen möchte, per Post (so derjenige nicht registriert ist).

      Irgendwie hört sich die kurze Frist bis Ende Mai eher nach dem Code für die Aktivierung des Kontos bei Mein Elster an.

      Im Übrigen heißt es bei Mein Elster seit einiger Zeit nicht mehr Abruf von Belegen, sondern von Bescheinigungen. Es würde mich aber nicht überaus wundern, wenn die Versender der Abrufcodes das nicht mitbekommen hätten.

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        #4
        Vielen Dank L.E.Fant und multi! ich glaube, ich hab es jetzt fast herausgefunden...bin noch ein bisschen am Suchen in diesem elektronischen Horrorkabinett, aber der Sache schon näher gekommen. Es geht offenbar darum, dass ich den Code in meiner anstehenden Steuererklärung benutze, damit er sich gebraucht fühlt. Danke jedenfalls für Eure Antworten

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          #5
          Hallo bima,

          ich habe auch noch keinen Abrufcode mit begrenzter Gültigkeit zum erstmaligen Einsatz gesehen.
          Das einzige Problem das besteht, wenn jemand zu ungeduldig wird bis der Brief mit dem Abrufcode kommt und noch einmal auf Abrufcode beantragen klickt, dann wird der vorher beantragte sofort ungültig.

          Tschüß

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            #6
            Da für den TE das Thema anscheinend erledigt ist, bezweifle ich, dass es eine Aufklärung geben wird. Die Briefe mit den Abrufcodes in unserem Haushalt enthalten definitiv keine Frist zu einer angeblich erforderlichen Aktivierung.
            Ich gehe immer noch von einer Verwechslung von Abruf- und Aktivierungscode aus.

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              #7
              Vielen Dank für Eure Bemühungen! ich habe es inzwischen rausgefunden. Es ging um einen Abrufcode, damit die Plattform Wiso, bei der ich meine Steuererklärung mache, beim Finanzamt Belege abrufen kann. Diesen Code, den ich vom Finanzamt gekriegt habe, musste ich bei Wiso eingeben und dann nochmal bei Elster bestätigen, dass ich es erlaube. Und diese Aktion war tatsächlich bis zum 30.5. zu erledigen! Hab's jetzt geschafft

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                #8
                Hallo bima,
                mit dem beantragen des Bescheinugnsabrufes über WISO oder andere Buhldata Produkte gibt es immer wieder Probleme.
                Freischaltcodes für Nichtinhaber des Kontos bzw. Zertifikates bei Mein Elster funktionieren und meist klappt es für den Zertifikatsinhaber nicht, weil der braucht den Abrufcode.

                Tschüß

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                  #9
                  Das Procedere ist nichts anderes, als würde man einem Lohnsteuerhilfeverein den Bescheinigungsabruf genehmigen. Für jemand, der selbst bei

                  Mein ELSTER registriert ist und seine Steuererklärung selbst erstellt, ist das nach meiner Meinung ein überflüssiger Umweg.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ... Für jemand, der selbst bei Mein ELSTER registriert ist und seine Steuererklärung selbst erstellt, ist das nach meiner Meinung ein überflüssiger Umweg.
                    Hallo,

                    genauso sehe ich das auch und den Anwendern bringt es zusätzliche Aufregung und Umstände.

                    Tschüß

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