Abrufberechtigung

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  • Peschke
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2020
    • 4

    #1

    Abrufberechtigung

    Den Antrag auf eine Abrufberechtigung einer anderen Person habe ich wegen einer fehlerhaften Eingabe nach dem Absenden widerrufen. Bei der anschließenden erneuten Beantragung für die gleiche Person wird der Antrag mit dem Hinweis, dass die Beantragung und der Widerruf in letzter Zeit wiederholt zu oft durchgeführt wurde, abgelehnt.
    Was muss ich unternehmen, um für die Person einen neuen Antrag stellen zu können? Muss ich eine gewisse Zeit abwarten? Wer hat eine Idee oder Erfahrung mit dem Problem?
  • Peschke
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2020
    • 4

    #2
    Vielen Dank für den Beitrag. Dieser bringt mich leider nicht weiter, da meine Englischkentnisse dafür nicht ausreichen.

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      ??? Du antwortest auf Deinen eigenen in deutscher Sprache gehaltenen Beitrag und bemängelst, dass er Dich wegen fehlender Englischkenntnisse nicht weiterbringt ? Müssen wir das verstehen ?

      Oder war da vorher ein Spambeitrag dazwischen, der zwischenzeitlich verschoben wurde und nicht mehr sichtbar ist ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Peschke
        Neuer Benutzer
        • 10.08.2020
        • 4

        #4
        Natürlich war dort eine Antwort auf meinen Beitrag. Wo der geblieben ist, weiss ich nicht.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Oder war da vorher ein Spambeitrag dazwischen, der zwischenzeitlich verschoben wurde und nicht mehr sichtbar ist ?
          Ja, aber leider reichten die Englischkenntnisse nicht aus, den Spam zu erkennen :-)

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Zitat von Peschke Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für den Beitrag. Dieser bringt mich leider nicht weiter, da meine Englischkentnisse dafür nicht ausreichen.
            Für Spambeiträge musst du dich nicht bedanken!

            Zu dem Thema kann ich leider nichts beitragen, du solltest dich mit der Rechteverwaltungsstelle deines Bundeslands in Verbindung setzen.


            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Peschke
              Neuer Benutzer
              • 10.08.2020
              • 4

              #7
              Nur zur Abrundung der Angelegenheit. Die Sperrfrist für einen Neuantrag der Abrufberechtigung beträgt sieben Tage.

              Freundliche Grüße
              Peschke

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Die Sperrfrist für einen Neuantrag der Abrufberechtigung beträgt sieben Tage.
                Danke für die Rückmeldung! Ich versuche, mir das zu merken.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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